Telemedizin in Zeiten von Corona: Gedanken vom tier-menschlichen Diwan
Heute habe ich es mir mal mit meiner Katze auf dem Diwan gemütlich gemacht und verfolge die Corona-News. Stellen Sie sich vor, Ihr Tier ist krank und man hat bei Ihnen „Corona“ diagnostiziert. Sie sind verunsichert, wissen nicht, was Sie tun sollen und stehen womöglich selbst unter Quarantäne. Da gibt es nur eine Lösung: Telemedizin! Bislang war ich ein Telemedizin-Gegner, da es schwierig ist, Vertrauen zu fassen, wenn Tiere behandelt werden, ohne gesehen zu werden. Gerade wir als Tierheilpraktiker arbeiten ganzheitlich, wir erfassen die Psyche, suchen die Symbiose mit den Tierbesitzern und umfassen anhand einer ausführlichen Anamnese den Zustand des Tieres im Zusammenspiel mit einer Prüfung der Vitalwerte. Dies ist via Telemedizin nicht in diesem umfänglichen Maß möglich, und doch bietet sie uns zu Zeiten von Corona eine gute und vor allem coronainfektionsrisikofreie Möglichkeit der Tierbehandlung.
HIER EIN PAAR TIPPS ZUM HANDLING
Was telemedizinisch erlaubt ist, ist vom Bundesland der Ausübung abhängig. Ebenso wie die „klassische“ veterinärmedizinische Tätigkeit ist auch die telemedizinische an eine Niederlassung oder eine Anstellung in einer Tierarztpraxis gebunden (MBO §11). Eine telemedizinische Befunderhebung bzw. Befundauswertung kann demnach nicht in einer klinischen Diagnose, sondern im besten Fall in einer vorläufigen Verdachtsdiagnose münden. Eine abschließende Diagnose setzt eine eingehende klinische Untersuchung voraus. Bagatellfälle oder Notfallsituationen, die eine Vorstellung des Patienten zum Zwecke einer Vor-Ort-Untersuchung unmöglich machen, können Ausnahmen darstellen. Vor allem dann sollte eine telemedizinische Befunderhebung bzw. Befundauswertung möglichst umfassend medial unterstützt sein, um eine bestmögliche Visualisierung des vorliegenden Falles zu gewährleisten.
Diese Fragen
- Handelt es sich um einen Notfall?
- Seit wann besteht das Problem?
- Trinkt und frisst das Tier noch?
- Ist die Problematik zuvor schon einmal aufgetreten?
sollten auf jeden Fall gestellt werden, weitere ergeben sich im Gesprächsverlauf.
Bei einer Verdachtsdiagnose, die auf einen schwereren Krankheitszustand schließen lässt, ist eine umgehende Vorstellung in einer Tierklinik notwendig. In dem Ausnahmefall, dass der Patientenbesitzer sich in Quarantäne befindet und deshalb das Tier nicht in die Klinik bringen kann, muss das Tier abgeholt und hingebracht werden.
Ich wünsche mir, dass Sie und Ihre Tiere gesund bleiben und wir alle nach der Pandemie wieder frei handeln und behandeln können!
Bis zum nächsten Gedanken
Ihre Monika Heike Schmalstieg