NEWS + WISSENSWERTES
zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
IMPFPLICHT ADE! JETZT IST EIGENVERANTWORTUNG IM PFERDESTALL GEFRAGT
Durch den Wegfall der Impfpflicht steigt die Verantwortung von Pferdebesitzern, da z.B. Turnierpferde, welche ständig unterwegs sind, geimpft sein sollten, dies jetzt jedoch auf freiwilliger Basis erfolgt. Man sollte sich also der Gefahr bewusst sein, dass bestimmte Infektionskrankheiten, z.B. eine EHV-Virusinfektion (Equine-Herpes-Virusinfektion), durch eine Impfung verhindert werden können. Wichtige Informationen zum EHV-Virus über den QR-Code:
POSTSENDUNGSNACHWEISE OFT ERFORDERLICH
Um z.B. nachweisen zu können, dass man einem Mitarbeiter eine Kündigung oder einem Kunden ein Mahnschreiben zugestellt hat, bedarf es laut Entscheid des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg eines Einwurf-Einschreibens mit Auslieferungsbeleg der Post. Ein Einlieferungsbeleg und der Sendestatus allein reichen nicht aus.
2026 KOMMT DIE DIGITALE BRIEFTASCHE
Die Vorschriften zur Einführung einer europäischen digitalen Identität sind am 20. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie sollen denWeg dafür ebnen, dass alle Bürger der EU ab 2026 die europäische digitale Brieftasche nutzen können. Diese soll aus einer mobilen App bestehen, die in jedem Mitgliedstaat erhältlich ist. Damit soll es EU-Bürgern und -Einwohnern ermöglichtwerden, sich online mit voller Sicherheit auszuweisen und auf öffentliche sowie private Online-Dienste in ganz Europa zugreifen zu können.
BEKANNTGABE VON STEUERBESCHEIDEN AN SAMSTAGEN ABGEWENDET
Am 13. Juni 2024 hat der Deutsche Bundestag das sog. Postrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet, sodass das Postrecht modernisiert und die Laufzeitvorgaben fürdie ZustellungvonBriefen durch Postdienstleister verlängert wurden. Um die Vermutungsregelungen für die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an die verlängerten Laufzeitvorgaben anzupassen, wird die bisher vorgesehene Dreitagesfrist in eine Viertagesfrist geändert. Damit gelten Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte am vierten Tag nach deren Abgabe bei der Post als bekannt gegeben, anstatt wie bisher nach drei Tagen. Beim elektronischen Abruf von Bescheiddaten sind es ebenfalls vier Tage nach Bereitstellung der Daten. Diese verlängerten Laufzeitvorgaben führen zu Anpassungen bei der Fristberechnung. In seiner Stellungnahme hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) an den Gesetzgeber gewandt und dafür eingesetzt, dass die Frist nicht am Wochenende endet. ImWirtschaftsausschuss des Bundestages wurde daraufhin nachgebessert und eine Bekanntgabe von Steuerbescheiden an Samstagen abgewendet. Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren.