News und Wissenswertes
zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
UNERLAUBTE HEILVERSPRECHEN UND IRREFÜHRENDE WERBUNG
SCHADEN NICHT NUR DEM BERUFSSTAND, SONDERN KÖNNEN AUCH FATALE FOLGEN HABEN
In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, unterliegen Aussagen zur Behandlung von Tieren bestimmten rechtlichen Bestimmungen, um Verbraucher vor irreführenden oder falschen Heilversprechen zu schützen. Für Tierärzte und Tierheilpraktiker gelten dabei ähnliche Regeln wie für Heilberufe im Allgemeinen. Immer wieder finden wir auf Webseiten unerlaubte Heilversprechen, z. B. „Ich heile Ihr Tier“.
BITTE PRÜFEN SIE DAHER IHRE FLYER-WERBUNG UND INTERNET-AUFTRITTE AUF FOLGENDE FAKTEN
Heilberufe dürfen nur mit nachprüfbaren und wissenschaftlich fundierten Fakten werben. Aussagen über Erfolgsraten von Behandlungen müssen auf nachweisbaren Ergebnissen basieren. Tierärzte und Tierheilpraktiker dürfen keine unerlaubten Heilversprechen abgeben, die eine unmittelbare Heilung oder bestimmte Ergebnisse garantieren. Tierärzte und Tierheilpraktiker sollten transparent über mögliche Risiken und Nebenwirkungen von Behandlungen informieren. Tierheilpraktiker können auf die Naturheilkunde zurückgreifen, aber sie sollten sich im Rahmen wissenschaftlich anerkannter Methoden bewegen.
Die Werbung von Tierheilpraktikern sollte nicht irreführend sein und realistische Erwartungen an die Wirksamkeit von Behandlungen vermitteln.
Alle Aussagen sollten klar formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tierärzte und Tierheilpraktiker tragen eine ethische Verantwortung gegenüber Tierhaltern und Tieren und sollten diese in ihrer Werbung und Kommunikation berücksichtigen.
Tierärzte und Tierheilpraktiker sollten bei Bedarf zusammenarbeiten, um eine optimale Versorgung der Tiere sicherzustellen.
Es ist wichtig, zu betonen, dass es (teils erhebliche) Unterschiede der gesetzlichen Bestimmungen von Land zu Land gibt. Alle Tierärzte und Tierheilpraktiker sollten sich daher immer über die spezifischen rechtlichen Anforderungen in ihrem Tätigkeitsgebiet informieren. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen und Geldstrafen oder den Verlust der Berufslizenz nach sich ziehen. Außerdem sind Zuwiderhandlungen über die Marktverhaltensregel des § 3a UWG abmahnbar.
INSBESONDERE SIND FOLGENDE VORSCHRIFTEN DES HWG BEIM WEBAUFTRITT ODER BEI WERBE-AKTIONEN ZU BEACHTEN
§ 1 Nr. 3 des HWG betrifft Arzneimittel und Verfahren, deren Werbeaussagen sich auf Tiere beziehen.
Das im § 3 HWG niedergelegte Verbot der irreführenden Werbung ist besonders empfindlich. Eine irreführende Werbung wäre es z. B., wenn der Eindruck erweckt wird, dass eine Arznei oder eine Behandlung Wirkungen hat, die sie tatsächlich nicht hat, oder dass von der Behandlung keine Nebenwirkungen ausgehen, obgleich dies der Fall ist.
Für Tierheilpraktiker ist auch die Vorschrift des § 5 HWG zu beachten: Für homöopathische Arzneimittel, die nach dem Arzneimittelgesetz registriert oder von der Registrierung freigestellt sind, darf mit der Angabe von Anwendungsgebieten nicht geworben werden. Sie dürfen zwar damit werben, dass Sie homöopathisch tätig sind, jedoch auf keinen Fall mit den homöopathischen Mitteln, die Sie bei Ihrer Tätigkeit einsetzen. Diese Werbeeinschränkungen beruhen auf der nicht wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln.
§ 9 HWG beinhaltet das Verbot der Werbung für Fernbehandlung. Das betrifft insbesondere den Bereich der Tierkommunikation. Verboten ist hierbei nicht die Fernbehandlung selbst (Behandlung, die nicht auf einer eigenen Wahrnehmung des Tieres beruht), sondern der Zielrichtung des Gesetzes entsprechend, die Werbung dafür.
§ 11 des HWG weist auf Verhaltensweisen hin, die außerhalb von Fachkreisen als unzulässig gelten. Für die Praxis der Tierheilpraktiker soll an dieser Stelle insbesondere auf § 11 Nr. 3 HWG hingewiesen werden, der die Wiedergabe von Krankheitsgeschichten als unzulässig erachtet, soweit diese in irreführender Weise erfolgt. Irreführend könnte in einem solchen Zusammenhang z. B. das Aufzeigen einer Krankengeschichte sein, aus der gute Erfolge etwa mit einer Magnetfeldbehandlung ersichtlich sind, allerdings die Angabe fehlt, dass die Behandlung schulmedizinisch begleitet wurde. So etwas erweckt den Eindruck, dass der Erfolg allein auf der Magnetfeldbehandlung beruht.
SICHERE WEIDEZÄUNE
ANFORDERUNGEN AN EINEN HÜTESICHEREN ZAUN
Alle Tierhalter, die Tiere auf der Weide halten, sind gut beraten, sich im Vorfeld mit dem Thema „Zaunbau“ in all seinen Facetten auseinanderzusetzen. Denn die Anforderungen an einen hütesicheren Zaun sind je nach Tierart und Lage der Weide vielschichtig und anspruchsvoll. Insbesondere im Schadensfall, z. B. nach einem Weidetierausbruch, ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Zaunanlagen ordnungsgemäß eingerichtet waren. Dabei geht es bei Ausbrüchen häufig um Haftungsfragen für entstandene Schäden durch die eigenen Weidetiere. Die Broschüre „Sichere Weidezäune“ dient als gebündeltes Referenzwerk für den Bau und den Betrieb hütesicherer Zaunanlagen für Rinder, Schafe, Ziegen, im Gehege gehaltenem Wild, Schweine, Geflügel und Pferde in Deutschland. Sie enthält alle wesentlichen Fachinformationen zu den Grundlagen und Neuerungen des Zaunbaus und der Technik von Elektrozäunen. Außerdem werden mögliche Schwachstellen und Möglichkeiten, diese zu verringern, aufgezeigt. Hinzugekommen sind in dieser Neuauflage Informationen zu wolfsabweisenden Zäunen bei den einzelnen Weidetierarten.
HINTERHOF-HÜHNEREI
VORSCHRIFTEN FÜR PRIVATE HÜHNERHALTUNG
Immer mehr verbreitet sich die Eigenversorgung mit Eiern durch private Hühnerhaltung. Aber auch hier sind einige wichtige Vorschriften zu beachten!
So z. B. die Meldung bei der TSG-Tierseuchenkasse. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt umfangreiche Informationen zur Hühnerhaltung bereit: Unter welchen Haltungsbedingungen und Managementfaktoren können Küken und Junghennen ihre arteigenen Verhaltensweisen vollständig ausüben und gleichzeitig optimale biologischen Leistungen zeigen? Geflügel-Fachleute erläutern moderne Methoden für eine tiergerechte und nachhaltige Junghennen-Aufzucht, die den Grundstein legen für eine erfolgreiche Legehennen-Haltung.