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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

WENN WIR FRIEREN, FÜHLEN SICH PFERDE PUDELWOHL
Unterschiedliches Kälteempfinden

Pferde haben ein anderes Kälteempfinden als wir Menschen. Eine Temperatur von -7° Celsius empfinden sie als angenehme trockene Kälte, fühlen sich aber auch bei +25° Celsius wohl. Trotzdem spielen Haltungsbedingungen eine wichtige Rolle, denn auch wenn Pferde Kälte gut vertragen, ändert sich das Wohlbefinden schnell, wenn eisiger Schnee auf ihrem Rücken liegen bleibt, weil z.B. ein Unterstand fehlt. Ähnlich verhält es sich bei praller Sonne: Auch Pferde können einen Sonnenbrand bekommen, der genauso schmerhaft empfunden wird wie von uns Menschen.
Das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten veröffentlicht, die kostenfrei als PDF auf www.bmel.de erhältlich sind.


EXISTENZGRÜNDUNG
Das Einmaleins der Selbstständigkeit

Seminare zu diesem Thema mehr werden regelmäßig an den Paracelsus Schulen angeboten. Wer die THP-Prüfungen bestanden hat, stellt sich oft die Frage, wie es nun weitergeht. Will man sich als Tierheilpraktiker niederlassen, ist es unerlässlich, sich zu informieren, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen (Nutzung von Räumlichkeiten, Versicherungen etc.), was benötigt wird, welche Gesetze zu beachten sind und wo was angemeldet werden muss.
Informationen zu Seminaren & Terminen auf www.paracelsus.de
Selbstverständlich können Sie sich für Ihre Teilnahme den Verbandsgutschein des VDT anrechnen lassen.


MEHR TIERSCHUTZ FÜR HUNDE
Verbesserungen bei Tiertransporten und Hundehaltung

Am 1. Januar 2022 ist die Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutz-Transportverordnung in Kraft getreten. Es geht vor allem darum, das Leben der Tiere zu verbessern und eine artgerechte Haltung gesetzlich zu verankern. Mit der Änderung wird auch unzureichenden Zucht- und Haltungsbedingungen entgegengewirkt. Die neuen Hunderegeln beinhalten u.a. eine Gassigeh-Pflicht, Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen, Beschäftigungsanspruch von Welpen sowie Verbot von Stachelhalsbändern in der Hundeerziehung.


DOPINGKONTROLLEN IM HUNDESPORT
Nichts dem Zufall überlassen

Längst weiß man, dass manche Sportler durch die Einnahme bestimmter Präparate versuchen, ihre Leistungsfähigkeit zu steigern. In der Regel sind diese Präparate jedoch nicht zugelassen und fallen unter den Begriff des Dopings. Leider greifen auch Hundebesitzer, die ihre Hunde an Sportveranstaltungen teilnehmen lassen, immer wieder zu Mitteln wie bestimmte Kräuter, Koffein oder Theophyllin, und dopen damit ihre Hunde. Aus diesem Grund hatte sich der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen e.V.) 2012 dazu entschlossen, Hunde bei Wettkämpfen regelmäßigen Dopingkontrollen zu unterziehen und so zu fairen Teilnahmebedingungen beizutragen. Da viele ihre Hunde aus Unwissenheit dopen, hat der Windhund-Verband eine Liste an Substanzen veröffentlicht, die den Dopingmitteln zugerechnet werden. Eine PDF-Datei finden Sie auf www.windhundverband.de
Auch im Pferdesport muss darauf geachtet werden, welche Kräuter in den Zusatzfuttermitteln sind und ob diese als Arzneimittel eingestuft werden, denn das könnte als Doping gewertet werden und zum Turnierausschluss führen. www.pferdaktuell.de hat hierzu eine Liste der verbotenen Substanzen veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.


RISIKEN HÖHENVERSTELLBARER THERAPIELIEGEN/BEHANDLUNGSTISCHE FÜR TIERE
Gefährdungsbeurteilung der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)

In den Bereichen Medizin, Tiermedizin, Tierheilkunde, Therapie, Wellness und Grooming (Hundefriseure) gehören höhenverstellbare Liegen zur Grundausstattung der Praxen. Sie erleichtern die Behandlung, bergen aber auch Risiken. Wird der Schalter zur Höhenverstellung versehentlich betätigt, kann dies zu Quetschverletzungen, sogar zu Unfällen mit Todesfolge führen. Der Gefährdungsgrad ist daher als hoch einzustufen, weshalb die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege dazu rät, höhenverstellbare Liegen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und erforderliche Reparaturmaßnahmen umzusetzen. Bei einer Neuanschaffung sollte besonderes Augenmerk auf die sicherheitstechnische Ausstattung gelegt werden. Die BGW-Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung nebst Mustererklärungen zur Ausstattung und Nachrüstung von Therapieliegen unterstützen Sie dabei: www.bgw-online.de

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