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News und Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

Debatte über die international relevante Reform der Veterinärmarkt-Regulierung

In Großbritannien schlägt die Competition and Markets Authority (CMA) umfangreiche Reformen im Veterinärmarkt vor, um den Wettbewerb zu steigern und die Preistransparenz zu verbessern. Diese könnten mittel- bis langfristig einen Präzedenz- und Orientierungscharakter für EU-Mitgliedstaaten haben, auch für Bereiche wie telemedizinische Beratung, Preisgestaltung und Wettbewerb im tiermedizinischen Sektor.

 

Regulatorischer Austausch zum Tierarzneimittelmarkt in Deutschland

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat sich im November 2025 mit dem Bundesverband für Tiergesundheit über aktuelle Entwicklungen im Tierarzneimittelregime ausgetauscht. Themen waren u. a. die Anpassung des nationalen Rechts an EU-Recht (Verordnung 2019/6) sowie neue Entwürfe zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und der Tierimpfstoff-Verordnung. Das ist relevant für Tierheilpraktiker, weil es den Umgang mit Impfstoffen, Pharmakovigilanz und Sicherheitsfragen bei Tierarzneimitteln betrifft, auch wenn die direkte Rolle von THP darin noch nicht gesetzlich definiert ist.

 

Wiederkehrende Frage zum Einsatz von Homöopathika bei Tieren

Bundesverfassungsgericht – Entscheidung zu § 50 Abs. 2 TAMG: Ein früherer Teil des TAMG (Tierarzt-Vorbehalt für nicht-verschreibungspflichtige Human-Homöopathika bei Tieren) wurde vom Bundesverfassungsgericht teilweise für verfassungswidrig erklärt – damit dürfen Tierheilpraktiker und Tierhalter bestimmte nicht-verschreibungspflichtige human-homöopathische Arzneimittel bei nicht-Lebensmittel-liefernden-Tieren wieder anwenden, soweit diese nicht unter tierärztliche Verschreibung fallen.

TAMG-Änderung und Antibiotika-Meldepflicht

Am 1. Januar 2026 trat ein neues Gesetz zum TAMG in Kraft. Die geplante Frist zur Antibiotika-Mengenmeldung wurde verschoben, doch weiterhin gilt die Meldepflicht für Tierärzte für Antibiotikaeinsatz bei Hunden und Katzen. Auch dies ist Teil der Umsetzung des EU-Rechts und beeinflusst den rechtlichen Rahmen, in dem Tierheilpraktiker und Tierärzte arbeiten. Für den THP ist dies relevant in der Zusammenarbeit mit Tierärzten und Kliniken.

Reform des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) steht noch aus

Die Bundesregierung arbeitet weiterhin an einer Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, um die Vorgaben des Grundgesetzes (Art. 20a) in der Praxis stärker zu verankern. Tierwohlverbände wie der Deutsche Tierschutzbund fordern, dass die wenigen bisher getroffenen Maßnahmen zügig umgesetzt statt weiter verwässert werden – erwünscht sind bessere Schutzregeln für Nutztiere, effektivere Kontrollen, mehr Ressourcen für Vollzug und Sanktionen.

EU-weite Mindeststandards für Hunde und Katzen beschlossen

 

Nach langen Verhandlungen haben Europäisches Parlament und Rat Ende November 2025 eine politische Einigung über neue EU-Tierschutzregeln für Hunde und Katzen erzielt. Die wichtigsten Punkte:
• Pflicht zur Identifizierung und Registrierung aller Hunde und Katzen im EU-Binnenmarkt.
• Verbot bestimmter Zuchtpraktiken, die zu gesundheitlichen Leiden führen (z. B. Qualzucht).
• Einschränkungen bei kommerzieller Tierhaltung, -import und -vermarktung.
• Verbot rücksichtsloser Trainingsmittel (z. B. Stachelhalsbänder) und unnötiger Fixierungen.

Diese EU-Regelung muss noch von Parlament und Rat bestätigt werden. Sobald sie gültig ist, hat sie direkten Einfluss auch in Deutschland – z. B. auf Empfehlungen von Tierheilpraktikern, Haltungs- und Zuchtberatung sowie rechtliche Abgrenzung zur tierärztlichen Beratung.