News & Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
Neue Regelungen für Kleinunternehmer
Die Grenzwerte für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung werden angepasst: Der Umsatz im Vorjahr (unterer Grenzwert) darf nun höchstens 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) betragen. Maßgebend ist hierbei die Summe der im Vorjahr vereinnahmten Umsätze. Im Unterschied zur bisherigen Regelung (Brutto-Grenze) handelt es sich nun um die Netto-Grenze. Zudem wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nicht mehr verzichtet. Die Umsätze sind umsatzsteuerbefreit (ohne das Recht auf Vorsteuerabzug). Weiterführende Informationen bei Ihrer zuständigen IHK oder unter dem QR-Code.
Tierschutzgesetz: Keine Steuer für Assistenzhunde
Ab 2025 sind zertifizierte Assistenzhunde von der Hundesteuer befreit – eine Neuerung, die auf jahrelange Forderungen der CDU zurückgeht. Die Befreiung gilt für speziell ausgebildete Hunde wie Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde, Signal- und Warnhunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Das Tierschutzgesetz finden Sie unter dem QR-Code.
E-Rechnungen lesen önnen ist Pflicht
Seit 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu lesen und zu speichern. E-Rechnungen zeichnen sich durch ein strukturiertes Datenformat aus. Die Formate XRechnung und das hybride Format ZUG-FeRD (ab Version 2.0.1) sind am weitesten verbreitet. Die Finanzverwaltung hat die Aufforderung der Wirtschaftsverbände, ein kostenloses staatliches Tool zur Visualisierung von E-Rechnungen bereitzustellen, umgesetzt und bietet im ELSTER-Portal ein Tool zum Lesbarmachen elektronischer Rechnungen im XML-Format an. Sie haben Zugriff unter:
• www.elster.de/eportal/e-rechnung
Weitere Informationen über den QR-Code.
Werden Sie ehrenamtliches Mitglied im VDT e. V.
Wir suchen ehrenamtliche VDT-Mitglieder mit juristischem Hintergrund und naturheilkundlich interessierte Tierärzte zur Unterstützung der Anerkennung des Berufsbildes Tierheilpraktiker. Sie sind noch kein Mitglied und möchten sich engagieren, dann werden Sie gerne Fördermitglied des VDT. Wir setzen uns aktiv für die Anerkennung und den Erhalt des Berufsbildes der Tierheilpraktiker, der Naturheilkunde und alternativer Behandlungsmethoden in der Tiermedizin ein. Unser Anliegen ist es, den Tierschutz zu fördern, indem wir den Zugang zu sanften und ganzheitlichen Heilmethoden für Tiere unterstützen, die das Wohlbefinden nachhaltig verbessern.
Unsere Ziele
• Förderung der Anerkennung des Berufsbildes Tierheilpraktiker
• Erhalt und Weiterentwicklung der Naturheilkunde in der Tiermedizin
• Schaffung eines rechtlichen Rahmens für alternative Behandlungsmethoden
• Verbesserung des Tierschutzes durch sanfte, alternative Heilmethoden
Wenn Sie Interesse haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Auch Tierhalter sind herzlich willkommen.
Kontakt: schmalstieg@ tierheilpraktiker.de
Stichwort: Berufsbild THP zum Schutz von Tieren