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News & Wissenswertes

zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

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Mitglieder des VDT e.V.

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5 MILLIONEN EURO FÜR TIERHEIME
Zuschussprogramm startet

Das Bundesministerium federt die Mehrbelastung durch mitgebrachte Tiere aus der Ukraine ab. Weil Tierheime in Deutschland derzeit mit teils hohen Mehrbelastungen zu kämpfen haben, bringt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) jetzt ein 5 Millionen starkes Förderprogramm an den Start. Einrichtungen können vom 27. September bis zum 1. November 2022 Anträge auf Zuschuss stellen, um Mehrkosten aufzufangen, die infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine entstanden sind. Viele Geflüchtete aus der Ukraine hatten ihre Haustiere mitgebracht, die sie jedoch nicht in die Unterkünfte mitnehmen konnten. Gefördert werden Ausgaben z.B. für Unterbringung, medizinische Versorgung, Impfungen, ggf. auch für notwendige Quarantänemaßnahmen. Örtliche Tierheime können auf www.theralupa.de Tierheilpraktiker in ihrer Nähe finden, die sich in der Vermittlung von Pflegeplätzen und Traumatherapien für Hunde engagieren. Oder Sie, liebe THP-Kolleginnen und -Kollegen, nehmen Kontakt zu den Tierheimen mit diesem Leistungsspektrum auf.


PSYCHOLOGISCHE BERATUNG FÜR MENSCHEN
Hundebesitzer zum Umgang mit ihren Hunden im VOX-TV beraten

Im VOX-Abendprogramm am Samstag, den 24. September korrigierte Martin Rütter und sein Team Hundebesitzer. Dabei machte er deutlich, dass er die Hunde als Opfer einer Fehlinterpretation sieht und sich das Sozialverhalten des Menschen ändern müsse. Auch wir sind dieser Meinung und bieten deshalb die Zusatzausbildung z. PSYCHOLOGISCHEN BERATER/IN an, bundesweit im Präsenz- sowie im Heim-Kombi-Unterricht. Am 7. November 2022 startet das nächste ONLINE-STUDIUM. Lassen Sie sich hierzu gerne von uns beraten. Sie können sich dafür auch den VDT-Verbandsgutschein für 2022 vollumfänglich anrechnen lassen.


DAS GLÜCK HAT 4 PFOTEN
Vorsicht: Illegaler Welpenhandel

Nichts boomt seit Corona so sehr wie der illegale Welpenhandel. Seriöse Züchter konnten die enorme Nachfrage nach Hunden während der Krise nicht bedienen. Und jetzt? Nun heißt es wieder: Ab ins Büro, Homeoffice ist vorbei und der Hund darf nicht zur Arbeit mitgenommen werden. Er landet dann häufig im Tierheim. Viele Tierheilpraktiker, die sich auf Hunde spezialisiert haben, helfen, diese Hunde zu vermitteln, und versuchen damit, den illegalen Welpenhandel zu stoppen. Bitte tragen auch Sie sich gerne auf www.theralupa.de für die Verhaltensberatung ein, ebenso, wenn Sie offen für ein neues Hunde-Familienmitglied sind, das sie bei sich aufnehmen und in Ihr Herz schließen können.


AB IN DEN WALD?
Kastanien und Eicheln

Kiloweise Kastanien und Eicheln dümpeln unter den Bäumen in den Parks, in denen wir mit unseren Hunden tollen, oder sie werden auf den Straßen vom Verkehr zermalmt. Das Sammeln der Früchte im Wald, um damit zu basteln, ist in geringen Maßen erlaubt, allerdings gehören die Früchte den Waldbesitzern (egal ob staatlicher oder privater Wald) und werden als Saatgut und Futterquellen benötigt. Deshalb ist es ratsam, die Früchte im Wald liegen zu lassen. Anders innerhalb der Stadt und an Straßenrändern: Dort können sie gesammelt, gerne auch zum Förster gebracht werden. Manchmal geben die Förster dafür auch etwas Geld, sodass es gerade für Kinder zur schönen Aufgabe wird. Doch Vorsicht beim Sammeln, wenn der Hund dabei ist! Viele Hunde spielen nur mit den Eicheln, doch einige zerbeißen sie und fressen sie auch. Das kann lebensgefährlich werden, denn Eicheln enthalten Tannin, einen für Hunde gefährlichen Gerbstoff. Tannin beeinflusst die Darmtätigkeit und kann zu starkem Durchfall bis hin zu Darmverschluss führen. Auch heftiges Erbrechen kann ausgelöst werden und in der Folge ein Nierenversagen auftreten. Am Ende könnte der Genuss dieser harmlos wirkenden Früchte sogar zum Tod des Hundes führen.


VDT-MITGLIEDERBEREICH
Aktuelle News

Bitte schauen Sie regelmäßig in den Ordner „Aktuelles“ im Mitgliederbereich des VDT. Dort finden Sie u. a. ein Merkblatt der LAVES zum Umwidmen von Arzneimitteln. Zur Vereinfachung der Recherchen im Rahmen der Umwidmung wurde eine Produktdatenbank (erreichbar unter www.medicinesinfo.eu) als Überblick über den europäischen Tierarzneimittelmarkt geschaffen. Diese liefert offizielle, aktuelle Informationen über innerhalb der EU zugelassene Tierarzneimittel. Zusätzlich kann die Plattform VETIDATA (www.vetidata.de) verwendet werden. Im Falle des Umwidmens von Arzneimitteln ist eine Erklärung des Therapienotstandes auf der Verschreibung bzw. auf dem Anwendungs- und Abgabebeleg notwendig. Zudem sollte es in der Patientenkartei dokumentiert werden. Dies kann z. B. durch den Buchstaben „U“ für Umwidmung erfolgen. Eine Umwidmung von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln muss nach EU-TAM-VO gerechtfertigt werden können. Für die Darstellung der Gründe für ein Abweichen von den Zulassungsbedingungen bietet sich das Führen einer Umwidmungstabelle an. Grundsätzlich gilt zu beachten, dass eine Umwidmung stets „in direkter Eigenverantwortung“ des Tierarztes erfolgt.

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