Neues und Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
ARBEIT AUF ABRUF
Prüfen, ob ein 450-Euro-Minijob vorliegt
Man spricht von „Arbeit auf Abruf“, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart haben, dass letzterer die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen hat. Diese Definition findet sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt zum Schutz der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Ohne festgelegte Arbeitszeit ergibt sich dadurch schnell ein durchschnittlicher Monatsverdienst von mehr als 450 Euro. Es liegt somit kein 450-Euro-Minijob mehr vor. Wenn Sie also in Ihrer Praxis einen Minijobber angestellt haben, ist es wichtig, dass Sie mit ihm feste Arbeitszeiten vereinbaren!
GESUNDHEITSBESCHEINIGUNGEN FÜR EQUIDEN (PFERDE)
nach geltendem EU-Recht
Zu den Equiden gehören alle pferdeartigen Säugetiere. Neben den Pferden auch Esel, Zebras und Mischlinge. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung, kurz BMEL, hält unter www.bmel.de entsprechende Datenblätter für Sie zum Download bereit.
Gesundheitsbescheinigungen für Equiden bei der Verbringung innerhalb der EU und Gesundheitsbescheinigungen für Equiden beim Eingang aus einem Drittland in die EU erhalten Sie auf www.eur-lex.eu
TIERSEUCHEN
Richtiges Handeln bei Verdacht
Nur wer sich gut auskennt, kann einen Seuchenverdacht erkennen und entsprechende Handlungen einleiten. Das BMEL klärt über vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten in Deutschland und EU-Mitgliedsländern auf. Im Vordergrund stehen die uns immer wieder bedrohende Schweinepest, das SchmallenbergVirus, Scrapie, Blauzungenkrankheit, BSE, Vogelgrippe, Geflügelpest u. a.
Auf www.bmel.de gibt‘s einen anschaulichen Überblick.
MELDE- UND ANZEIGEPFLICHT
bei Praxiseröffnung für Tierheilpraktiker
TIERHEILPRAKTIKER MÜSSEN DIE ERÖFFNUNG IHRER PRAXIS ANMELDEN
- bei der Verwaltungsbehörde als Gewerbe
- beim zuständigen Finanzamt
- beim Veterinäramt bzw. der Arzneimittelüberwachungsbehörde
- bei der Berufsgenossenschaft (BGW Hamburg)
- beim Bauamt/Gewerbegebiet/Gemischtgewerbegebiet (Niederlassungsanfrage)
Haben Sie die Absicht, eine reine Terminpraxis/mobile Praxis zu betreiben, gilt dasselbe. Ebenso, wenn Sie nur Großtiere vor Ort im Stall behandeln wollen. Eine offizielle Niederlassung und Anmeldung ist immer erforderlich!
Eine Niederlassung in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus ist genehmigungspflichtig. Die zuständige Behörde und der Vermieter müssen benachrichtigt werden.
MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE PRAXIS SIND
- Ein Raum (Aktenschrank für Daten, Medikamentenschrank) mit abwaschbarem Fußboden
- Toilette
- Wartebereich
- Kontaktierbar und gesprächsbereit in einem angemessenen Zeitraum nach Absprache oder mindestens 2 Stunden wöchentlich
Manchmal wird in der Gründung eine mobile Praxis im Tierbereich von den Ämtern toleriert.
Besser ist es, man schließt sich einer Gemeinschaft an oder teilt sich eine Niederlassung. Haben Sie dazu Fragen? An der VDT-Akademie finden regelmäßig kostenfreie Startup-Tagungen für VDT- Mitglieder statt.
Oder schreiben Sie uns:
TIERHEIM ODER ZÜCHTER?
Vorsicht ist geboten bei unbekannten Anbietern
Ob Reptilien, Nager, Vögel, Hunde, Katzen oder Pferde: In Tierheimen warten zahlreiche Tiere auf neue Besitzer. Vor allem großstadtnahe Tierheime verfügen über eine enorme Vielfalt an Tierarten. Vorsicht ist geboten bei Rassetieren, die in Tageszeitungen und im Internet angepriesen werden. Sie sind meist nicht besuchbar und werden als Welpen nur mit Barzahlung an zwielichtigen Treffpunkten (z. B. Autoraststätte) übergeben.
Kaufvertrag, Steuernummer, Überweisung, Besuchbarkeit des Muttertieres in der Welpenaufzucht sollten die Schlagworte sein, an denen Sie einen seriösen Züchter erkennen. Auch in Tierheimen können Sie Tiere besuchen, sich anfreunden und eine Beziehung aufbauen, bevor Sie sich entscheiden, ein Tier zu adoptieren.
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