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zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
VDT FORTBILDUNGSGUTSCHEIN UND BEITRAGSANPASSUNG
Der Verbandsgutschein `24 ist noch bis zum 31. Dezember 2024 für Seminare an allen Paracelsus Gesundheitsakademien einlösbar.
Als praktizierendes Mitglied können Sie den jährlichen Fortbildungsgutschein mit 20 Prozent der jeweiligen Seminargebühr, maximal bis zur Höhe von 90 €, nutzen.
Fördernde Mitglieder können ihren Jahresbeitrag mit 20 Prozent der jeweiligen Seminargebühr, maximal bis zur Höhe von 45 €, einsetzen. Das komplette Seminarprogramm kann unter www.paracelsus.de eingesehen werden. Auch Kommunikationsseminare im Humanbereich sind hilfreich für den Umgang mit Tierbesitzern.
Beitraggsanpassung ab 1. Januar 2025 Der Jahresbeitrag für die Vollmitgliedschaft erhöht sich bei erteilter Einzugsermächtigung auf 108 € und bei Überweisung auf 114 €.
Der Jahresbeitrag für die Fördermitgliedschaft erhöht sich bei erteilter Einzugsermächtigung auf 54 € und bei Überweisung auf 60 €.
Sie können neue Fördermitglieder gewinnen und erhalten dafür einen Bonus. Näheres dazu auf Anfrage im Verbandsbüro bei Ina Wähner.
WER HAFTET BEI EINEM HUNDEBISS MIT PERSONENSCHADEN?
Gemäß § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) trägt in der Regel der Halter eines Tieres die Verantwortung. Werden Sie jedoch als Tierheilpraktiker oder Physiotherapeut von einem Hund während einer Behandlung gebissen, ist der Tierhalter von seiner Verantwortung entbunden. Der Behandler und seine Helfer tragen in diesem Fall die Verantwortung für das Tier. Heikel wird die Angelegenheit, wenn der Tierbesitzer im Rahmen der Anweisung des Therapeuten zu Schaden kommt. Da viele Berufshaftpflicht-Versicherungen gerade zu Jahresbeginn die Preise anpassen, ist es ratsam, den Tarif zu hinterfragen und die Sachlage im Vorfeld abzuklären.
DIE GOT FÜR TIERÄRZTE – EIN SCHRECKENSGESPENST
Impfkosten haben sich zum Teil verdoppelt, Behandlungen und OP-Kosten sind ins Unermessliche gestiegen. Immer häufiger werden Tierheilpraktiker von verzweifelten Tier- besitzern aufgesucht, doch bei Notfällen bleibt nur der Gang in eine Tierklinik. Tierheilpraktiker können anhand einer Tabelle Tierbesitzer beraten und mit Tierärzten die Gebühr im Vorfeld klären. Außerdem bietet sich für neue Tierbesitzer der Abschluss einer Tierkrankenversicherung an.
NEUER GEFAHRTARIF BEI DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG
Der Gefahrtarif ist die Grundlage der Beitragsberechnung. Faktoren für die Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind neben Arbeitsentgelten und Versicherungssummen auch die Gefahrklassen. Die aktuellen Gefahrklassen werden im jeweils gültigen Gefahrtarif der BGW festgesetzt. Tierärztliche Praxen und Tierbehandlungsunternehmen sind auch im neuen 6. Gefahrtarif der „Gefahrtarifstelle 05“ zugeordnet.