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News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

201705 News1ARZNEIMITTELRECHT FÜR
NUTZTIERHALTER

Kernstück der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG, in Kraft seit 1.4.2014). ist  das Antibiotika-Minimierungskonzept, welches den Verbrauch dieser Medikamente  auf  das  therapeutisch  unverzichtbare  Mindestmaß verringern  soll.  Der Tierhalter hat strenge gesetzliche Vorschriften zu beachten. Nun gibt es ein Heft, das alle  wichtigen Fragen zu diesem Thema beantwortet, von der Definition eines Arzneimittels über die Zulassungs- und Anwendungsvorschriften bis hin zu den Nachweispflichten des Tierhalters. Zudem spricht es die geltenden Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt an, zur Bevorratung und richtigen Lagerung im Betrieb.  Bestellt werden kann die Broschüre ISBN 978-3-8308-1119-0 für 3 € unter der Nr. 1575  auf www.shop.aid.de


201705 News2

201705 News3

TIERSEUCHENKASSE
BITTE DER MELDEPFLICHT NACHKOMMEN

Am  30.12.2016  versendete  die  Tierseuchenkasse  an  all  ihre  bekannten Tierhalter – mit Ausnahme  von Rinderhaltern – den Meldebogen  für  die  Tierzahlmeldung  2017.  Jeder  Halter  von  Pferden,  Schweinen,  Schafen,  Ziegen,  Gehegewild,  Geflügel  und  Bienen  ist  verpflichtet,  seinen Tierbestand  online  oder  schriftlich der Tierseuchenkasse zu melden.  Auch  Hausgeflügel  muss  gemeldet  werden  –  ausgenommen  sind Ziervögel. Der schnellste, bequemste  und  sicherste Weg  ist  die  Online-Meldung  über  www. tierseuchenkasse.de möglich.


201705 News4ANTI-DOPING- UND MEDIKAMENTENKONTROLL-REGELN 
FAIRER SPORT

Die  Anti-Doping-  und  Medikamentenkontroll-Regeln  (ADMR) sind Bestandteil der  Leistungsprüfungsordnung  (LPO)  und  schaffen  national  eine  verbindliche  Basis,  um den Pferdesport als fairen  Sport  frei  von  Doping  und  der  Anwendung  verbotener  Substanzen  betreiben  zu  können. Auf  der  Dopingliste im Pferdesport steht z. B. Ingwer  und ist mit 48 Stunden Karenzzeit deklariert.  In  vielen  Ställen  findet  sich  aber  Ingwer  als  Futterzusatzmittel zum Wohlbefinden des Pferdes.  Auch Kampfer, der in einigen Einreibemitteln, z. B. der sog. Pferdesalbe,  zu finden ist, ist verboten. Eine Suchmaschine  für  derartige  Substanzen  und  weitere Infos zum Thema finden Sie auf www.pferd-aktuell.de ->  Fairer Sport 


201705 News5MIT VORSICHT ZU GENIESSEN
STREUOBSTWIESE ALS AUSLAUF FÜR PFERDE IM HERBST

Zu viel Obst kann Pferde krank machen! Zum Zeitpunkt der  Ernte ist es empfehlenswert, entweder die Obstbaumwiese für Pferde zu sperren oder diese regelmäßig vom Fallobst zu befreien. Denn das süße Obst hat auch auf Pferde  eine anziehende Wirkung. Die Aufnahme großer Mengen  kann zu Durchfall oder Gärungskoliken führen. Bei Äpfeln  und Birnen kommt es bei hastig fressenden Pferden nicht  selten zur Schlundverstopfung. Bei Pflaumen besteht die  Gefahr, dass die Pferde die Kerne schlucken, die sich dann  im Verdauungstrakt festsetzen können. Gefährlich wird es,  wenn  der  Weidegang  witterungsbedingt  unterbrochen  wurde und sich zwischenzeitlich eine große Menge an herumliegendem  Obst  angesammelt  hat. Auch  setzen  sich  Bienen und Wespen gerne auf Fallobst, sodass Pferde beim Fressen ins Maul oder in den Hals gestochen und allergische  Reaktionen ausgelöst werden können. Ein unkontrollierter Zugang zu Fallobst sollte vermieden werden. Wer Fallobst verfüttert, sollte die Tiere mit kleinen Mengen daran gewöhnen und die schadhaften bzw. fauligen Stellen an den Früchten  entfernen. Achten Sie darauf, dass die Bäume hoch genug gewachsen sind, sodass die Pferde nicht selbst mit der Apfelernte beginnen können.
Weiteres zum Thema auf www.ble.de -> Streuobstwiese

Foto: © fotomek – stock.adobe.com, Filser – stock.adobe, wasanajai – stock.adobe, Soedher

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