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REISEN MIT HUND

Fotos ©: EpicStockMedia - FotoliaWAS IST ZU BEACHTEN?

Für viele ein Traum: Mit dem eigenen Hund am Strand spazieren gehen, die Sonne genießen und einfach mal mit dem geliebten Haustier die Seele baumeln lassen. Doch bevor es soweit ist, sollte man sich genau darüber informieren, was das Tier auf der Reise braucht und was es in dem jeweiligen Land für Voraussetzungen gibt, um mit den Hund problemlos einzureisen und sich aufzuhalten. Hat man sich verplant, kann es im Urlaub ein böses Erwachen geben.

Grundsätzliches

Vor der Urlaubsreise sollte genau abgewogen werden, was für den Hund am besten ist. Mitunter sind Frauchen und Herrchen nicht die Nummer Eins auf der „Wohlbefindenliste“ des Vierbeiners, auch wenn man sich das nur schwer eingestehen kann. Dann ist es für den Hund angenehmer, in der gewohnten Umgebung zu bleiben und von Bekannten bekümmert und versorgt zu werden. Auch die körperliche Fitness des Hundes ist zu beachten. Liegen Grunderkrankungen, z. B. Herz-, Niereninsuffizienzen oder Epilepsie, vor, ist der Hund älter oder tragend, so sollte man ihm eine solche Reise nicht zumuten. Kurznasige Hunde sind besonders hitzeanfällig. Ebenso, wenn in diesem Land die Gefahr von Reisekrankheiten für das Tier besonders hoch ist, ist davon abzuraten, den Hund mitzunehmen.
Um Erbrechen zu vermeiden, sollte die letzte Mahlzeit möglichst 12 Stunden vor Reisebeginn gegeben werden. Frisches Trinkwasser in einem eigenen Napf ist immer mitzuführen, Tränken aus fremden Näpfen oder Wasserstellen sollte zum Infektionsschutz vermieden werden. Auf Reisen ist der Kontakt mit Hunden und anderen Tieren unbekannten Gesundheitsstatus im eigenen Interesse zu unterlassen.

Fotos ©: grafikplusfoto - Fotolia, Mainka - FotoliaReisen mit dem Auto

Der Hund ist nach dem deutschen Verkehrsrecht als Ladung zu sehen, und diese muss nach § 23 Straßenverkehrsordnung gesichert sein; d. h. entweder Sicherung mit einem Spezialgeschirr, in einer Transsportbox oder mit einem Trenngitter für den Innenraum. Es ist immer frisches Trinkwasser für den Hund mitzuführen. Für ausreichend Pausen mit Auslauf und Möglichkeit zum Lösen ist zu sorgen. Dabei ist das Tier genau zu beobachten und auf Zeichen von Überhitzung zu achten. Zeigt ein Tier Symptome wie z. B. Abgeschlagenheit, Taumeln oder Unruhe, ist es an einen kühlen Ort zu bringen. Feucht-kühle Tücher bringen zusätzliche Linderung. Staus sind ebenso zu vermeiden wie das Zurücklassen des Hundes in parkenden Autos. Auch bei 20° Celsius Außentemperatur kann der Aufenthalt im parkenden Auto für das Tier tödlich enden.

Reisen mit der Bahn

Kleine Hunde können in Transportboxen mitgenommen werden. Ohne Transportbox müssen die Hunde angeleint sein und einen geeigneten Maulkorb tragen. Die bekannten, meist schwarzen Nylon-Maulkörbe sind höchstens für das kurzzeitigste Tragen, z. B. in einer Tierarztpraxis, zu nutzen und keinesfalls als Reisebegleiter, auch wenn dieser sich noch so gut in der Handtasche verstauen lässt. Hunde können mit dieser „Maultüte“ nicht ausreichend hecheln, ein längerdauernder Einsatz ist tierschutzwidrig!

Reisen mit dem Flugzeug

Kleine Tiere (in der Regel bis ca. 8 kg) können im wasserdichten und luftdurchlässigen Transportbehältnis als Handgepäck reisen. Größere Tiere müssen in Flugboxen in den Frachtoder Gepäckraum. Die Flugbox muss so groß sein, dass der Hund jederzeit in aufrechter Position stehen, sich ohne Probleme drehen und in natürlicher Haltung liegen kann. Zudem muss die Box den Bestimmungen der IATA (International Air Transport Association) entsprechen. Diese können bei den jeweiligen Fluggesellschaften abgefragt werden, ebenso wie zusätzliche Anforderungen.
Die Flugbox sollte in relevanten Sprachen beschriftet sein mit „lebendes Tier“ und „oben“. Das Anbringen einer Ersatzleine und einer Kopie vom Impfpass, evtl. Gesundheitszeugnis und sonstigen Einreisepapieren ist empfehlenswert. Die Flugbox sollte mit einer gut aufsaugenden und fixierten Unterlage ausgelegt sein. In der Praxis wird zum Befüllen des Wassernapfes mit Eiswürfeln geraten, um ein Auskippen des Wassers bei dem Transport zum Frachtraum zu verhindern.

Reisekrankheiten

Besonders in südlichen Ländern gibt es für Hunde relevante Erkrankungen, die meist über blutsaugende Parasiten, insbesondere Zecken (z. B. FSME, Babesiose, Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose) und Steckmücken (Herzwurmerkrankung, Leishmaniose) übertragen werden. Der Hund sollte entsprechend mit einem geeigneten Abwehrmittel gegen diese Insekten behandelt werden.

Fotos ©: grafikplusfoto - Fotolia, Mainka - FotoliaImpfungen und Gesundheitszeugnisse

Wichtige gesetzliche Regelungen hierzu gehen aus der EU-Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und Rates vom 26.05.2003 hervor. Diese regelt die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunden, Katzen und Frettchen). Hauptziel dieser Verordnung ist es, den Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der anzeigepflichtigen und tödlich verlaufenden Tierseuche Tollwut zu verbessern.

Für EU-Länder gilt: Hunde müssen elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 bzw. 11785). Es muss grundsätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser wird von einem Tierarzt ausgestellt. Es ist darauf zu achten, dass die persönlichen Daten korrekt aufgeführt wurden und die aktuelle Adresse des Tierhalters angegeben ist. Aus dem EU-Heimtierausweis muss hervorgehen, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung hat. Gemäß Tollwut-Verordnung liegt ein wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen dann vor, wenn eine Impfung gegen Tollwut im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder im Falle von Wiederholungsimpfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt. Das heißt, der reisende Hund muss mindestens knapp vier Monate alt sein!
Für jüngere Hunde gibt es meist die Möglichkeit, in Begleitung der Mutter zu reisen, wenn diese die o. g. Bedingungen erfüllt oder man sich vom Tierarzt bestätigen lässt, dass der Hund seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem er geboren ist und keinen Kontakt mit wild lebenden Tieren hatte.

Vor Einreise in das Vereinigte Königreich, nach Finnland, Malta und Irland müssen die Hunde gegen Parasiten (Echinococcus und teilweise Zecken) behandelt werden. Diese Behandlungen müssen im Zeitrahmen und mitunter mit vorgegebenen Wirkstoffen entsprechend den jeweiligen Landesvorschriften erfolgen und sind vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis zu dokumentieren.

Bei anderen Ländern außerhalb der EU kommt es bei den Reisebestimmungen auf die jeweils dort herrschende Tollwutsituation an, nach der sie in den Anhängen der EU-Verordnung 998/2003 aufgelistet sind. Neben den o. g. Anforderungen der EU wird häufig in diesen sog. gelisteten Drittländern ein Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt gefordert. Bei nicht gelisteten Drittländern, zu denen z. B. auch die beliebten Urlaubsländer Türkei oder Tunesien gehören, ist die Einreise vergleichsweise einfach, jedoch ist bei der Wiedereinreise nach Deutschland einiges zu beachten: Neben den o. g. EU-Bestimmungen ist ein Bluttest auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen EU-Labor erforderlich. Der Antikörpertest sollte bereits vor Ausreise in Deutschland erfolgen und das Ergebnis im Heimtierausweis dokumentiert werden, ansonsten ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten bis zur Wiedereinreise einzuhalten.

Neben der Tollwutimpfung sind weitere Impfungen gegen Infektionskrankheiten empfehlenswert. Eine Beratung darüber kann der Tierarzt durchführen.

Spezielle Hundegesetze und Einfuhrbeschränkungen für Hunde

Bereits bei Reisen innerhalb Deutschlands sind insbesondere bezüglich Leinen- und Maulkorbpflicht, teilweise auf bestimmte Rassen und Hundegrößen beschränkt, die Hundegesetze der einzelnen Bundesländer zu beachten. Auch in EU- und Drittländern gibt es dazu Vorschriften, die der Reisende zu beachten hat.

Um immer auf dem neuesten Stand der sich häufig ändernden gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes hinsichtlich der Einreise mit Hund zu sein, empfiehlt es sich, vor Antreten der Reise Kontakt mit der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat aufzunehmen und die Informationen möglichst schriftlich von diesen Stellen zu erhalten. Sie können auch beraten, was die Mitnahme anderer Heimtiere außer Hunden betrifft.

DR. MED. VET. GABRIELE VOLKER DR. MED. VET. GABRIELE VOLKER
TIERÄRZTIN, HEILPRAKTIKERIN

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TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE:

  • Promotion im Bereich Reproduktionsmedizin
  • Weiterbildung in Tierverhalten
  • seit 2010 amtl. Tierärztin mit Schwerpunkt Tierschutz und gefährliche Hunde
  • Dozentin an den Paracelsus Schulen

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