News + Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
VERANSTALTUNGEN IN CORONAZEITEN
Rechtliche Rahmenbedingungen werden von Paracelsus und Gut Rosenbraken eingehalten
Für Seminare, Kongresse und Praktika auf Gut Rosenbraken sowie für alle in diesem Magazin und auf den Terminseiten angekündigten Events gilt, dass sie unter Vorbehalt und der zu dem Zeitpunkt gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Bundesländer stattfinden werden.
Die Teilnehmerzahlen werden voraussichtlich weiterhin begrenzt sein. Von daher ist es zu empfehlen, sich rechtzeitig anzumelden. Sie können den VDT-Gutschein 2020 auch schon für eine Anmeldung in 2021 einsetzen, sodass Sie den Verbandsgutschein 2021 mit Erscheinen ebenfalls noch zur Verfügung haben.
VORSICHT BEI ROHEM HUNDEFUTTER
Keimbelastung ist möglich
Immer mehr Hundehalter füttern ihre Tiere mit rohem Fleisch. Die Abkürzung BARF steht für „biologisch artgerechtes Rohfutter“. Dies soll den natürlichen Fressgewohnheiten der Hunde in Anlehnung an die Lebensweise von Wildhunden und Wölfen nahekommen. Bisher lagen wenige Daten über den hygienischen Status dieses Rohfutters vor, auch darüber, in welchem Ausmaß es für Mensch und Tier gefährliche Krankheitserreger enthalten kann. Dies gab Anlass für ein Sonderprogramm im Futtermittelinstitut Stade des LAVES zur Erhebung eines mikrobiologischen Status von BARF-Produkten.
Nicht nur Muskelfleisch, (fast) alles von Rind, Geflügel und Pferd kommt in die Tüte bzw. in den Napf, auch Keime! Von Februar 2018 bis Juni 2020 wurden von der amtlichen Futtermittelkontrolle des LAVES 65 Proben rohes Heimtierfutter (BARF) zur Untersuchung eingesandt. Die Produkte bestanden vielfach aus Rindfleisch und Innereien vom Rind, aber auch aus Geflügelteilen, Hühnermägen, Pferdefleisch, Innereien sowie Lammfleisch und Lammpansen. In fünf Produkten wurde die Fleischkomponente mit Gemüse oder Kräutermischungen versetzt. Eine Futtermitteluntersuchung lohnt sich, denn sie kann vor einer latenten Vergiftung schützen. Nicht immer kann man verunreinigtes Futter am Geruch oder Aussehen erkennen.
Informationen hierzu finden Sie auf www.laves.niedersachsen.de
TIERHEILPRAKTIKER MIT BARF-SHOP & FUTTERMITTELHANDEL
Klingt gut, muss aber rechtlich geregelt sein
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu einen Leitfaden für die Registrierung von Betrieben herausgeben (www.bvl.bund.de).
Folgend Auszüge aus dem Rechtsdschungel: Die Herstellung von Heimtierfuttermitteln, einschließlich „BARF“-Produkten, ist registrierungspflichtig. Sofern jedoch die Herstellung von Heimtierfuttermitteln am Ort der Abgabe erfolgt, ist dies im Sinne des Art. 3 Nr. 7 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als Einzelhandel anzusehen und gemäß Art. 2 Abs. 2 Buchst. e) der Verordnung (EG) 183/2005 nicht registrierungspflichtig. Dies gilt auch, sofern der Betrieb nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 Art. 24 Abs. 1 Buchst. e) als Heimtierbetrieb zugelassen ist (Kapitel 4.2. dieses Leitfadens).
Das Inverkehrbringen von Futtermitteln durch Tierärzte/Tierheilpraktiker, die Futtermittel für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere (einschließlich Pferde) in den Verkehr bringen, unterliegt der Registrierungspflicht gemäß Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) der Futtermittelhygieneverordnung. Die BMEL-Futtermittelverordnung finden Sie auf www.bmel.de.
Bestehen Unklarheiten darüber, was gemäß Leitfaden für Ihren Betrieb bzw. Ihre Praxis zutrifft, befragen Sie bitte Ihr örtliches Veterinäramt und lassen einen Betriebs-Check durchführen, um festzustellen, ob Sie alle Anforderungen erfüllen.
SCHLAUER KNIFF
Katze in der Socke
Hat die Katze eine Wunde, eine Allergie o.Ä. und soll sich nicht lecken oder kratzen, stehen die Besitzer oft vor einer großen Herausforderung. Während man dem Hund problemlos einen Kragen anlegen kann, ist die Akzeptanz bei Katzen gering, zumal das Belecken des Körpers zum täglichen Reinigungsakt gehört. Helfen kann hier eine Tennissocke aus Baumwolle. Das Schnäuzchen mit den Tasthaaren und die Ohren können vorne ausgeschnitten werden, die Beinchen unten und der Schwanz am Bündchen hinten (so erhält die Socke Halt). Da die Socke am Ende offen ist, ist die Notdurft kein Problem. Dieses selbstgemachte Therapie-Outfit eignet sich allerdings nur für Wohnungskatzen, die unter Aufsicht stehen. Für Freigänger ist die Gefahr zu groß, dass sie im Gestrüpp hängenbleiben, sich nicht mehr befreien können, oder gar selbst strangulieren.
CORONA
Positive Covid-19 Tests bei Haustieren sind meldepflichtig
Was gilt für Ihr Haustier, wenn Sie in einem Risikogebiet waren, unter Quarantäne stehen und sich testen lassen müssen? „Definitiv besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt“, sagt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner. Die Meldung kann bei Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern oder Tierärzten erfolgen.
Tiere reagieren verschieden auf das Virus. Am empfindlichsten haben sich bislang Katzen und Frettchen gezeigt. Weniger empfänglich sind Hunde, so Untersuchungen des Bundesforschungsinstituts für Tiergesundheit, das sich mit der Wirkung von Covid-19 auf Nutz- und Haustiere befasst. Informationen dazu finden Sie auf www.bundesregierung.de
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