Fälle aus der TTHP-Praxis für die Praxis
LEINENPFLICHT – KEIN FREIBRIEF FÜR GROBHEIT!
THP MONIKA HEIKE SCHMALSTIEG
Heute widme ich mich den vorgestellten Hunden mit Halsschmerzen und Verletzungen bis hin zum fast eingewachsenen Halsband bei Dauerträgern vom Welpenalter an.
In Deutschland ist die Leinenpflicht für Hunde kein einheitliches Bundesgesetz, sondern wird landes- rechtlich und kommunal geregelt.
Von April bis Juli gilt in vielen Regionen Leinenpflicht – ein Schutz für Wildtiere und ihre Jungen. Doch was bedeutet das konkret für unsere Hunde? Immer wieder sehe ich, wie Hunde an der Leine gezerrt, gezogen, beinahe geschleift werden. Die Flexileine als Laufleine soll Freiheit bieten, wird aber oft zur Gewalt-Verlängerung. Manche Halter reißen aus Zorn oder Ungeduld an der Leine, ziehen Hunde vom Koten weg, noch bevor sie scharren dürfen, oder zerren sie ohne Vorwarnung vom Weg.
Die Hundeleine ist kein Kommunikationsmittel und kein Strafwerkzeug!
Der Hundehals ist empfindlich – ein Ruck daran kann Schmerzen, Angst und Schäden verursachen bis hin zu Halswirbelverletzungen und Bandscheibenquetschungen. Wenn ich könnte, würde ich manchen Menschen selbst ein Halsband anlegen und sie beim Toilettengang einfach wegreißen – nur damit sie einmal erleben, wie sich das anfühlt.
Meine Forderung: Halsbänder verbieten – Rückengeschirre verpflichtend
Am Brust-Rückengeschirr kann prima eine Leine befestigt werden. Unsere Hunde verdienen Respekt – auch (und gerade) an der Leine. Leinenpflicht ja. Leinengewalt niemals! Bitte tragen Sie die Botschaft hinaus an alle Hundebesitzer, seien Sie achtsam und sprechen Sie notfalls die Halter direkt an. Bieten Sie ein Training zum Thema „Spaziergang mit lockerer Leine und Brustgeschirr“ an. Machen Sie mit den Besitzern einen Rollentausch – der Mensch an der Leine.
Der Mensch wird mit verdrehten Beinen am Halsband vom Klo weggezogen, Hose halb unten. Der Hund hat die Leine in der Hand und will weiter. Jetzt mal ehrlich – wie fühlt sich DAS an? Ein Spaziergang des Grauens!
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen
Nordrhein-Westfalen: Große Hunde (ab 40 cm Schulterhöhe oder 20 kg) müssen außerhalb befriedeten Besitztums angeleint werden, wenn keine Freilauffläche vorliegt.
Niedersachsen: Vom 1. April bis 15. Juli gilt Leinenpflicht in der freien Landschaft (Brutund Setzzeit).
Berlin: Leinenpflicht auf Straßen, in Parks und öffentlichen Anlagen.
Bayern: Keine landesweite Leinenpflicht, Gemeinden können das festlegen (z. B. hat die Stadt München Leinenpflicht in vielen Parks).
Hamburg: Hunde sind an öffentlichen Orten anzuleinen, es sei denn, es gibt Freilaufflächen oder es wird ein Hundeführerschein nachgewiesen.