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News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

201502 News1Pferde in Gefahr
HYGIENE IM PFERDESTALL VONNÖTEN

Infektiöse Anämie in Sachsen, Rotz in Niedersachsen, Herpes im Norden: Pferdekrankheiten, die in den verschiedenen Regionen gehäuft auftreten. Und auch die Ausbreitung von Mauke ist ein oft unterschätztes Thema. Mindestens einmal jährlich sollte nach dem Misten des Stalles eine komplette Stalldesinfektion erfolgen sowie eine Trinkwasseranalyse, falls die Pferde mittels Brunnenwasserversorgung getränkt werden. Auch nach der Gabe einer Wurmkur sollte zwei Tage nach Verabreichung der Stall komplett gemistet werden, da die Tiere die Würmer ansonsten wieder aufnehmen könnten.
Keinesfalls gehören Hunde während des Rittes in die Pferdebox. Mögliche Keimträger sind verschmutzte Winterdecken, feuchte Satteldecken, uralte Spinnenweben an der Decke, Schwalben- und andere Vogelnester und die klebrigen, verkrusten Stangen der Pferdeboxen.
Hinweise und Hilfen zur Stallhygiene finden Sie im kostenfreien Download der Broschüre: Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten vom 9. Juni 2009.
Download: www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/HaltungPferde.html


201502 News2Hilfe aus den Tropen
NEEMBAUM

Seit beobachtet wurde, dass Heuschreckenschwärme den Neembaum meiden, wurde die Wirkung der Pflanze untersucht. Der Wirkstoff Azadrachtin wurde als besonders wirksam bewertet und kommt in der biologischen Landwirtschaft als Schädlingsbekämpfungsmittel im Pflanzenschutz zum Einsatz. Nach dem Auftragen verteilt sich der Wirkstoff im Pflanzenblatt. So werden saugende Insektenarten und Larven selbst dann erfasst, wenn sie nicht direkt besprüht werden. Wenige Stunden nach der Aufnahme werden Blattläuse und Co. inaktiv und in ihrer Eiablage gestört. Sind nach der Behandlung noch Insekten vorhanden, können sie sich nicht mehr vermehren. Auch in vielen Produkten gegen Lästlinge bei Hunden findet sich mittlerweile Neembaumöl. Bei Katzen wirken ätherische Öle toxisch, deshalb ist von einer Anwendung bei Katzen abzuraten.
Im biologischen Pflanzenschutz finden wir auch Rapsölprodukte ohne Wartezeiten für Lebensmittel liefernde Tiere. Ein Nachteil ist jedoch, dass Insekten und Milben direkt auf der Pflanze besprüht werden müssen, damit sich ein Ölfilm bildet, der die Sauerstoffzufuhr der Insekten unterbindet. Beobachtungen zeigen, dass Tiere mit stark fettigem Fell daher weniger Parasitenbefall zeigen als andere. Regen und häufiges Plantschen im See erhöhen die Talgproduktion im Fell, was sich somit im Hinblick auf einen Parasitenbefall positiv auswirken könnte.


201502 News3201502 News4Pferdehaltung
AUSLAUFZEIT IM PADDOCK FÜR PFERDE

Wie lange kann ein Pferd auf dem Paddock verweilen? Ohne Wasser und Grundfutter liegt die Obergrenze bei ca. vier Stunden. Zu beachten ist dabei die Wetterlage. Bei großer Hitze und brennender Sonne können vier Stunden ohne Sonnenschutz bereits folgenschwer sein. Haben die Pferde Wasser und Heu zur Verfügung, könnten sie theoretisch Tag und Nacht draußen bleiben, wenn ihnen ein Unterstand als Rückzugsmöglichkeit geboten wird.


201502 News5Neues Tierschutzgesetz
AUSLANDSTIERSCHÜTZER, TIERHEIME, HUNDETRAINER, ABER AUCH TIERHÄNDLER IN DER PFLICHT

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes und ihrem Inkrafttreten zum 01.08.2014 sind gewerblich arbeitende Hundetrainer genehmigungspflichtig und müssen der zuständigen Behörde ihre Sachkunde nachweisen.
Betroffen sind von der neuen Regelung nicht nur Hundetrainer, wenngleich diese Berufsgruppe mit geschätzten 2.000 Hundeschulen im Bundesgebiet den größten Anteil ausmachen dürfte. Alle Berufsgruppen, die gewerbsmäßig mit Tieren umgehen, wie Züchter, Dogwalker, Hundesitter, Tierpsychologen und Händler, unterliegen der Genehmigungspflicht. „Gewerbsmäßig“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht zwingend, dass ein Gewerbe angemeldet sein muss, denn auf die Gewinnerzielungsabsicht kommt es in diesem Fall nicht ausschließlich an! Vielmehr wird jeweils geprüft, ob generell eine Erlaubnispflicht gemäß § 11 TierSchG vorliegt, was z. B. im Falle von Auslandstierschutz zutrifft, ohne dass die Person mit der Absicht der Gewinnerzielung tätig ist.

Wer als sachkundig gilt, entscheidet die Behörde. Das zuständige Veterinäramt teilt nach Stellung des Antrages mit, welche Nachweise zu erbringen sind. Zertifikate der Tierärztekammern und Industrie- und Handelskammern als Sachkundenachweis für Hundetrainer werden anerkannt, ansonsten muss der Antragsteller sich neben einem theoretischen Test einem mündlichen Fachgespräch stellen und sein Training vorstellen. Für Anhänger anderer Berufsgruppen gelten individuelle Regelungen. So muss ein Züchter auch Kenntnisse über Biologie und Genetik vorweisen und im Ausland aktive Tierschützer grundlegendes Wissen über die Importbestimmungen haben.

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist kein „amtliches Gütesiegel“, jedoch besteht vonseiten der Fachschaft die Hoffnung, dass sich mittelfristig gewisse Qualitätsstandards im Bereich von Hundeschulen und ähnlichen Institutionen herausbilden. Dies dient sowohl dem Tierwohl als auch dem Verbraucher, der sich bislang noch einem undurchsichtigen Dschungel an häufig selbsternannten „Fachleuten“ gegenübersah.


 

Ab Frühjahr 2015 wird der VDT in Kooperation mit den Paracelsus Heilpraktikerschulen auf der VDT-Akademie Gut Rosenbraken Fortbildungsveranstaltungen anbieten, um die verschiedenen genehmigungspflichtigen Berufsgruppen optimal auf anstehende Prüfungen vorzubereiten.

201502 News6Die Seminare und Workshops werden von Tierärztin Dr. Tatjana Höftmann und Hundeerzieherin & Verhaltensberaterin IHK Michaela Wolf durchgeführt. Die Dozentinnen sind seit vielen Jahren im Bereich Hundeerziehung und Verhaltenstherapie tätig und haben weitreichende Erfahrungen auf den Gebieten der Hundeausbildung und -haltung, im Bereich Tiermedizin, Zucht und Auslandstierschutz.

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