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News + Wissenswertes

Für Sie zusammengestellt von der Präsidentin des VDT, THP Monika Heike Schmalstieg

Gelbes Tuch: Achtung, brauche Freiraum!

DER „GELBE HUND“ KOMMT AUS SCHWEDEN
Der Hintergrund zur gelben Kennzeichnung ist die Aussage: „Mein Hund braucht etwas mehr Freiraum als andere!“
Im Juni 2012 startete Eva Oliversson die Kampange in Schweden nach dem australischen Vorbild einer Hundeschule, die aus Gründen wie „Ich bin krank, ich bin läufig, alt und müde, bin unsicher und noch im Training usw.“ mehr Freiraum als andere Hunde brauchen. Die Idee dabei ist es, die nonverbale Kommunikation mit anderen Hundebesitzern durch etwas Gelbes an bestimmten Stellen des Hundeequipments zu fördern.
Die gelbe Markierung dient dabei NICHT zur Kennzeichnung aggressiver Hunde als Ersatz für den Maulkorb! Wenn Sie also einen Hund mit einem gelbem Tuch o. ä. an Halsband, Leine, Geschirr geknotet sehen, dann gewähren Sie bitte dem Besitzer und seinem Hund mehr Freiraum. Bitte halten Sie Abstand. Die gelbe Markierung bedeutet, dass der Hund weder zu Menschen noch zu anderen Hunden Kontakt wünscht und diesen auch nicht verträgt. Wie groß der Freiraum sein soll, ist individuell verschieden und kann ggf. mit dem Besitzer besprochen werden.
Weitere Informationen unter www.gulahund.se


BGH-Urteil zu gewerblicher Nutzung von Wohnraum

ZUSTIMMUNG DES VERMIETERS ERFORDERLICH
Ein/e zu Wohnzwecken angemietete/s Haus/Wohnung, welche/s dem Gewerbeamt zur Betriebsnutzung gemeldet wird, berechtigt den Vermieter laut Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Juli 2013 (AZ:VIII ZR 149/13) zur sofortigen Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung. In dem speziellen Fall ging es um einen Hausmeisterservicebetrieb. Da der Mieter die gewerbliche Nutzung mit dem Einwand, er würde in dem Haus weder Kunden noch Mitarbeiter empfangen, fortsetzte, kündigte der Vermieter den Vertrag und bekam Recht. Eine gewerbliche Nutzung ist eine Vertragsänderung und bedarf der Erlaubnis des Vermieters in Schriftform.
Viele Tierheilpratiker melden ihre Tätigkeit als Fahr- und Beratungspraxis beim Veterinär- und Gewerbeamt und geben dabei ihre Privatadresse als Standort an. Auch wenn keine Patienten im Wohnraum behandelt werden, bedarf dies der Zustimmung des Vermieters, denn die Adresse wurde damit amtlich als Betriebsstätte gemeldet, auch wenn sich dort nur Verwaltung, Medikamentenlager und Behandlungsuntensilien (z. B. Desinfektionsmittel usw.) zur Aufbewahrung befinden. (Quelle: IHK Niedersächsische Wirtschaft)


Änderungen im Tierschutzgesetz ab 1. August 2014 zur Erlaubnis von Vermittlung, Handel, Haltung, Pflege und Unterbringung von Tieren nach § 11 TierSchG

BETRIFFT U. A. TIERHANDEL & HUNDESCHULEN

Erlaubnispflicht für gewerblichen Tierhandel: Die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren, darunter auch Haustiere, muss ab August 2014 von der Behörde erlaubt werden. Damit soll u. a. der unseriöse Handel mit Welpen bekämpft werden. Zudem muss jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handelt, wie z. B. mit Hunden, Katzen, Schweinen oder Rindern, dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.
Erlaubnispflichtig ist im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung nun auch die Ausbildung von Hunden und die gewerbsmäßige Anleitung des Tierhalters zur Hundeausbildung gemäß § 11 Abs.1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG.
Ab dem 01.08.2014 benötigen damit auch alle Hundetrainer, Hundeausbilder, Hundepsychologen und Dozenten für Ausbilder in Deutschland eine Genehmigung des Veterinäramtes und müssen zusätzlich ihre Sachkunde, z. B. durch einen anerkannten Qualifikationslehrgang, nachweisen.
Ziel der Regelung im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 13.07.2013 ist es, im Sinne der Tiere und des Tierschutzes Mindestqualitätsstandards sicherzustellen. Alle Personen, die mit den Tieren umgehen, müssen ab dem 01.08.2014 die erforderliche Sachkunde haben. Dies gilt auch für Einzelpersonen, die als gewerbliche Tiersitter Hunde von Dritten betreuen.
Dafür gibt es neue Anträge (auch übers Internet) – ein bereits vorliegender Schein nach § 11 ersetzt nicht einen neuen Antrag – dieser muss auf jeden Fall erneut gestellt und aktuell befürwortet werden.
Die Veterinärämter werden dann individuell entscheiden, ob die Qualifikation des Antragsstellers ausreicht, gewerblich mit Hunden zu arbeiten (dies ist auch für Hundepensionen, Hundezuchten, Hundeschulen, Dozenten etc. nötig).
Angegeben werden muss auf dem Antrag auch ein „Hundplatz- Durchführungsort“, der jedoch auch bei einer anderen Hundeschule angemietet werden kann, um eine Adresse angeben zu können. Absprachen mit verschiedenen Hundeschulen und Verträge sind entsprechend individuell. Ebenso muss bei einer mobilen Hundeschule ein fester Standort benannt werden. Es empfiehlt sich, die Anträge bis zum 31. März einzureichen.
Wenn die § 11-Sachkundeprüfung vorliegt, haben wir dann damit nicht auch automatisch die Genehmigung laut § 11 TierSchG?
Nein! Der Nachweis einer bestandenen § 11-Sachkundeprüfung (z. B. beim dt. Tierschutzbund oder Landestierschutzverband NRW) ersetzt keine § 11-Genehmigung gemäß Abs. 1 Nr. 2 und/oder Abs. 1 Nr. 3 b TierSchG für einen Verein oder einer privaten Tierschutzorganisation, sondern ist nur ein Teil dieser Genehmigung. Man hat mit der § 11-Sachkundeprüfung den theoretischen Teil erfüllt, falls die zuständige Veterinärbehörde den Nachweis anerkennt.
Zusammenfassung, Erklärungen und Links werden demnächst auf der Homepage www.tierheilpraktiker.de unter „Tierheilkunde“, „Gesetze + Rechtliches“ erscheinen.

Beispiel für eine problematische Bewilligung: Der Antragsteller mag Hunde und möchte eine Hundeschule eröffnen. Er hatte jedoch vorab keinerlei Erfahrungen in der Hundeausbildung sammeln können. Zur Zeit nimmt er an einem Wochenendkurs zum Umgang mit Hunden teil. Beruflich kommt er aus der Verwaltung.
Hier wird dem Veterinäramt der Wochenendkurs wohl eher nicht genügen, um den Antrag nach § 11 TierSchG zu befürworten.


Peeling mit Nebenwirkungen

PLASTIKKUGELN VERSCHMUTZEN TRINKWASSER
Ob in Duschgelen oder Zahnpasta: Mikroplastikteilchen werden in vielen Pflegemitteln verwendet. Doch längst sind die winzigen Plastikfragmente auch woanders zu finden – nämlich dort, wo sie nichts verloren haben.

Honig und Trinkwasser sind nach Recherchen des NDR teilweise durch mikroskopisch kleine Plastikkugeln verunreinigt. Es bestehe der Verdacht, dass die Kügelchen aus Pflegeprodukten, wie Duschgelen, Peelingcremes oder Zahnpasta, stammen könnten, berichtete der Sender. Das sogenannte Mikroplastik gelange über das Abwasser in die Umwelt und verteile sich dort, so der Sender. Experimente an Miesmuscheln hätten gezeigt, dass die Partikel sich im Gewebe einlagern. Dort bildeten sich dem Bericht zufolge anschließend Entzündungen.
Die zumeist aus Polyethylen hergestellten Mikroplastik-Teilchen sollen laut NDR den Produkten zu einem mechanischen Reinigungseffekt verhelfen. Unter anderem würden die Mikroplastik-Teilchen in Pflegemitteln mit Peelingeffekt und speziellen Zahncremes eingesetzt. Bei manchen Produkten betrage der Anteil der Plastikkügelchen am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent.
“Wir können davon ausgehen, dass das Mikroplastik überall in der Atmosphäre zu finden ist”, zitierte das TVMagazin den Forscher Gerd Liebezeit vom Institut für Chemie und Biologie des Meeres der Carl-von-Ossietzky- Universität Oldenburg. Vermutet wird dem Bericht zufolge, dass das Plastik über die Luft auch in Lebensmittel gelangt.

Liebezeit fand demnach in 19 untersuchten Honigen Fasern und Plastikfragmente. In vier Proben befanden sich außerdem Plastikkügelchen. Auch in Regenwasser sei Plastikmaterial entdeckt worden, wie es in Kosmetika verwendet wird. “Die Verwendung von Plastikteilchen in Kosmetik- und Reinigungsprodukten sollte verboten werden”, forderte Liebezeit. Das Bundesumweltamt erklärte auf Anfrage des NDR, dass bereits Forschungsaufträge vergeben worden seien, um die Auswirkungen des Mikroplastiks auf die Umwelt zu untersuchen. Die Behörde erklärte weiter, dass es eines freiwilligen zeitnahen Ausstiegs aus der Verwendung von Mikroplastik bedürfe. Die Hersteller der Pflegemittel räumten laut dem Medienbericht einen Handlungsbedarf ein. Sie kündigten an, in naher Zukunft auf den Einsatz von Plastik in ihren Produkten verzichten zu wollen.

Anlass genug für uns als Tierheilpraktiker, in der Anamnese die Trinkwasserqualität genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch die kleinen Plastiktütchen, in die wir sorgsam unser Biogemüse einpacken sind schon auf hoher See im Verdaungstrakt der Fische gesichtet worden, ganz abgesehen davon, was die Netzfischer so an Pet und Co einholen. Umweltschutz fängt im Kleinen an: Mehrwegverpackungen, große Packungen statt Einzelpackungen z.B beim Hunde- und Katzenfutter, usw.

Quelle:
Meldung im November 2013 bei n-tv: Der gesamte Bericht unter: www.n-tv.de/wissen/Plastikkugeln-verschmutzen-Trinkwasser-article11743251.html


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