NEWS + WISSENSWERTES
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg, Präsidentin des VDT e. V.
Sachkundenachweis zwingend notwendig
TIERVERMITTLUNGEN, AUFFANG-, PFLEGESTATIONEN UND TIERBÖRSEN
Eine Erlaubnis braucht, wer Wirbeltiere, außer Nutztiere, ins Inland zur Abgabe gegen Entgelt oder eine sonstige Gegenleistung bringt oder einführt. Betroffen sind hiervon insbesondere Tierschutzorganisationen sowie Privatpersonen, die Tiere aus dem Ausland nach Deutschland schaffen und z.B. gegen eine Schutzgebühr vermitteln. Damit wird der aktuellen Entwicklung Rechnung getragen, dass vermehrt „Straßentiere“ aus Süd-Ost-Europa nach Deutschland geholt werden, um ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen.
Um eine Erlaubnis zur Vermittlung von Tieren erteilt zu bekommen, muss die hierfür verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies geschieht durch ein Fachgespräch. Zudem muss sie den schriftlichen Teil entsprechend der Prüfung für Hundeschulen und Hundetrainer absolvieren.
Der Verantwortliche ist dazu verpflichtet, den Verbleib und den Gesundheitsstatus der Tiere samt tierärztlicher Behandlungen nachvollziehbar zu dokumentieren und die Sachkunde der betreuenden Personen sicherzustellen.
Eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz braucht außerdem, wer eine Auffang- oder Pflegestation für Wildtiere betreibt. Auch in diesem Fall müssen die verantwortlichen Personen die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Betroffene von diesen Neuregelungen werden gebeten, unverzüglich einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zu stellen.
Benötigt wird dazu ein Führungszeugnis (Ausführung zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart O), bei gewerbsmäßigen Tätigkeiten eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister. Personen, die Tierbörsen durchführen, müssen ebenfalls ab dem 1. August 2014 eine erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 21 Abs. 5 Nr. 1 TierSchG).
Wer die erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz nicht besitzt, obwohl er eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausübt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
BMEL beruft
TIERSCHUTZKOMMISSION
Der Bundesminister des BMEL, Christian Schmidt, hat im März 2016 eine neue Tierschutzkommission einberufen. Ihre gesetzliche Verankerung verleiht ihr eine besondere Stellung. Keine Verordnung wird erlassen, ohne dass die Kommission sie ausführlich beraten hat. Die Tierschutzkommission kann auch in Eigeninitiative gegenüber dem BMEL zu Fragen des Tierschutzes Stellung nehmen: Wie werden unsere Nutztiere gehalten? Wie kann man beim Einkauf erkennen, welche Tiere besonders tiergerecht gehalten wurden? Was unternehmen Politik und Wirtschaft, damit es den Tieren besser geht?
Auf diese und weitere Fragen finden Sie Antworten auf dem Informationsportal www.tierwohl-staerken.de
Nachruf
TAMME HANKEN ✝ 10.10.16
Der XXL-Ostfriese ist tot – völlig unerwartet erlag er einem Herzversagen.
Es fragt uns keiner, ob es uns gefällt,
ob wir das Leben lieben oder hassen.
Wir kommen ungefragt auf diese Welt
und müssen sie auch ungefragt verlassen.
Mascha Kaléko
Der Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. bekundet große Anteilnahme am Ableben von Tamme Hanken. Durch sein Wirken und Schaffen hat Tamme Hanken vielen Tieren und Menschen geholfen und dadurch ihre Lebensqualität verbessert. Er bereiste Länder von Dubai bis Australien und brachte die Heilkunde der Tierheilpraktiker in die Welt.
In den deutschen Medien sowie in der Doku-Soap „XXL-Ostfriese“ des NDR wurde er einem großen Publikum bekannt als der „Knochenbrecher und Pferdeflüsterer“.
Tamme Hanken war ein besonderer Mensch mit einzigartiger Ausstrahlung und einem intensiven Gespür für Tiere. Fassungslos über den viel zu frühen Tod von Tamme Hanken mit nur 56 Lebensjahren nimmt der VDT stillen Abschied und widmet die Gedanken der Trauer seiner Frau und seinen Angehörigen.
Tierheilpraktiker müssen gut über Tierseuchen informiert sein!
KANINCHENSEUCHE BREITET SICH AUS
In einigen Gebieten Deutschlands breitet sich eine neue Variante des RHD-Virus (Erreger der Chinaseuche) aus, die zu massenhaften Todesfällen bei Hauskaninchen führt. Sie wird als RHDV-2 bezeichnet. Die Übertragung erfolgt direkt (Tierkontakte) und indirekt über Vektoren (Insekten, Futter, Menschen usw.). Infizierte Kaninchen verenden häufig plötzlich ohne Krankheitsanzeichen. Menschen werden nicht infiziert. Herkömmliche Impfstoffe gegen die Chinaseuche wirken nur bedingt. Effektive Impfstoffe gegen diese neue Kaninchenseuche sind derzeit nur im Ausland zugelassen, können aber durch praktizierende Tierärzte bestellt und angewendet werden. Zum Schutz der noch vorhandenen Kaninchenbestände raten wir dringend davon ab, Ausstellungen oder Tierbörsen mit Kaninchen zu besuchen. Alle Kaninchenhalter sollten umgehend ihre Kaninchen gegen beide Varianten der Chinaseuche (RHDV-1 und RHDV-2) impfen lassen und sich an die niedergelassenen Tierärzte wenden.
Für Tierheilpraktiker ist es zwingend notwendig, stets auf dem neuesten Stand der Tierseuchen zu sein, um rechtzeitig wichtige Informationen dem örtlich zuständigen Veterinäramt anzuzeigen und zu melden.
Das BMEL informiert über in Deutschland vorkommende Tierseuchen und Tierkrankheiten, wie z.B. die Schweinepest, das Schmallenberg-Virus, die Blauzungenkrankheit, Scrapie, BSE und die Vogelgrippe (Geflügelpest). Sie erhalten außerdem einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Maßnahmen.
www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/tierseuchen_node.html
Quelle: PM Altenburg TV
Tiere unter dem Weihnachtsbaum
ALLE JAHRE WIEDER ...
Tiere unter dem Weihnachtsbaum – eigentlich gibt es da nicht viel zu schreiben, außer: NEIN!
Nichtsdestotrotz ist Aufklärung vonnöten. Liebe Kollegen Tierheilpraktiker, Hundetrainer, Therapeuten und Co., bitte startet schon jetzt rechtzeitig eine Aufklärungskampagne.
Weihnachten – festlich süß im Körbchen unter dem Tannenbaum ein niedlicher Welpe. Aber nach der ersten Euphorie kommt früher oder später die Ernüchterung: Der Hund knabbert an Möbeln, bellt den Nachbarn an und benötigt noch die erforderliche Erziehung. Das anfängliche Interesse des Kindes schwindet mit dem Erscheinen des neuen Computerspiels zunehmend, und das Versprechen „Ich werde mich ganz bestimmt um den Hund kümmern!“ wird vergessen. Da den Eltern jedoch die Zeit fehlt, wird das Tier letztendlich in ein Tierheim gegeben oder im schlimmsten Fall einfach ausgesetzt.
Jährlich kämpfen nach Silvester tausende Tierheime mit einer Flut an abgegebenen Tieren. Sie bieten ihnen ein Dach über dem Kopf, obwohl ihre Mittel häufig nur begrenzt sind. Eine traurige Tatsache ...
Vor dem Kauf eines Tieres sollten folgende Fragen gestellt werden:
- Aus welchen Gründen möchte ich mir ein Tier anschaffen?
- Kann ich notwendige Tierarztkosten tragen?
- Wer wird die Verantwortung für das Tier tragen? (Kindern sollte eine so große Verantwortung nicht übertragen werden)
- Ist mein Budget hoch genug, um das Tier ausreichend zu versorgen?
- Bin ich bereit, das Tier mit in den Urlaub zu nehmen oder ihm einen Platz zu bieten, wo es in dieser Zeit versorgt ist?
- Habe ich die Geduld, mich um die Erziehung des Tieres zu kümmern?
- Ist die Zeit vorhanden (auch in ferner Zukunft), sich täglich mit dem Tier zu beschäftigen?
- Habe ich in der Wohnung genügend Platz für ein Tier, und gibt es in unmittelbarer Nähe Auslaufmöglichkeiten?
Kompetente Beratung finden Sie bei einem Tierheilpraktiker oder Therapeuten in Ihrer Umgebung. Suchen Sie auf www.theralupa.de
www.peta.de/tieresindkeineweihnachtsgeschenke#.V_ztWjL5wUG
Eine Sensation – nicht nur für Imker!
MÖGLICHE RESISTENZ GEGEN VARROAMILBE BEI WILDEM BIENENSCHWARM ENTDECKT
Bei Imker Rainer Schweizer aus Neuenstein zog im Frühjahr 2011 ein wilder Bienenschwarm ein, der ohne Behandlung gegen die bei uns vorherrschende und die Bienenvölker gefährdende Varroamilbe mehr als 1 Jahr überlebte. Im Frühjahr 2013 entschloss sich der Imker, mit der Kö- nigin des Wildstammes weiter zu züchten. Im Vergleich zu seinen vorherigen Bienenbeständen, die mit Ameisensäure gegen Varroamilben behandelt wurden, entwickelte sich der neu gezüchtete Stamm um die Wildkönigin auch ohne Varroabehandlung prächtig, sodass sich der Imker für eine Handbesamung dieser Biene entschloss, um den Genpool der Schwarmkönigin zu sichern.
Die Entwicklung der 3 daraus resultierenden Ableger wurde mit je 2 Brutwaben anderer Völker beschleunigt. Insgesamt standen Imker Schweizer nun 14 Bienenvölker zur Verfügung, die er ohne Varroabehandlung überwinterte, was nach bisherigen Erfahrungen den sicheren Tod der Völker bedeutet hätte. Überlebt haben aber tatsächlich 13 von 14 Bienenvölker, sodass tatsächlich von einer Resistenz des Wildbienenschwarms gegen Varroa ausgegangen werden kann. Bislang liegen dazu zwar außer den Beobachtungen des Imkers noch keine wissenschaftlichen Studien vor, aber trotzdem kann von einem Hoffnungsschimmer für alle Imker gesprochen werden. Sollten sich diese Bienenvölker auch weiterhin ohne Varroabehandlung gut entwickeln, wären wissenschaftlich fundierte Studien der nächste Schritt zur Eindämmung des Bienensterbens durch die aus Asien eingeführte Varroamilbe.
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