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News + Wissenswertes

Fotos: © ShutterstockAngst bei Hunden

ALBTRAUM WASCHANLAGE FÜR TIERE
Mal ehrlich, wie fühlen Sie sich in einer Waschstraße, während die Walzen auf Sie zurollen und das Getöse vom prasselnden Regen, scheppernden Metall, extrem rauschenden Gebläse mit vermischten Chemiegeruch Ihre Sinne betäubt?
Kleine Kinder weinen oft aus Angst, die Bürsten könnten sie fressen. Fühlen Sie sich dabei pudelwohl? Hunde stehen Todesängste aus. Sie können weder flüchten noch kämpfen! Hilflos ausgeliefert hören sie bestenfalls noch vom Besitzer „Ist doch alles gut!“ und bekommen ein Leckerli geboten - Aha, denkt der Hund, die Reaktion Angst wird vom Besitzer belohnt mit „Alles Gut“ und Leckerli! Na also, und fertig ist der Albtraum Waschanlage! Ab zum Hundeverhaltenstrainer, der wird es schon richten. Regel Nummer 1: Ein Tier auf keinen Fall im Auto innerhalb der Waschanlage mitnehmen! Regel 2: „ Alles Gut“ ist nur, wenn Mensch und Hund sich wohl fühlen! Bestärken Sie nie unerwünschtes Verhalten mit Belohnungen, von denen Sie sich Beruhigung erhoffen.


Fotos: © ShutterstockPraxisführung

AUCH MINIJOBBER HABEN EIN RECHT AUF URLAUB
Haben Sie eine Praxishilfe in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis, besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. In den ersten sechs Monaten besteht ein Anspruch auf anteiligen Urlaub für jeden vollen Arbeitsmonat. Nach sechs Monaten besteht der volle Anspruch. Gesetzlich geregelt sind mindestens vier Wochen pro Jahr. Wie viel Anspruch ein Minijobber hat, errechnet sich nach den eingesetzten Tagen je Woche, nicht nach den Stunden. Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche haben einen Anspruch auf 24 Werktage Urlaub.
Die Formel für die Berechnung: Arbeitet der Minijobber z. B. pro Woche vier Tage, so werden die Tage mit 24 multipliziert und durch sechs dividiert. So entstehen 16 Tage Urlaubsanspruch (4 x 24 : 6 = 16). Ist der Minijob auf zwei Tage die Woche à acht Stunden geregelt, entsteht folgender Anspruch: 2 x 24 : 6 = 8 Tage. Ist der Einsatz unregelmäßig, so wird ein Jahresdurchschnitt pro Woche errechnet.


Fotos: © ShutterstockDer Hund als Ruhestörer

RUHEZEITEN FÜR HUNDE – DAUERBELLEN VERBOTEN!
Bei andauernder Larmbelästigung kann die Ordnungsbehörde zum Schutz der Nachbarn Hundehaltern auferlegen, die Hunde nachts und an Sonn- und Feiertagen im geschlossenen Gebäude zu halten.
Nachbarn eines Halters von sechs Hunden hatten sich im April 2013 mit einem angefertigten Protokoll, aus dem hervorging, dass die Vierbeiner an mindestens zwei Tagen durchgängig von etwa 7 Uhr bis 19.30 Uhr sowie von 8 Uhr bis 14 Uhr bellten, an das Ordnungsamt gewandt. Die Behörde gab daraufhin dem Hundehalter die Auflage, die Tiere täglich von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen im geschlossenen Gebäude zu halten. Kurze Unterbrechungen, wie etwa Gassi gehen, wurden davon ausgenommen. Dagegen klagte der Halter mit der Argumentation, Gebell sei ländlich üblich, außerdem fehle bei dem Lärmprotokoll ein Nachweis über Dezibelangaben zur Gesundheitsgefährdung, und stellte dazu einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Das Oberverwaltunggericht Lüneburg OVG lehnte mit Beschluss vom 5. Juli 2013 (Az. 11 Me 148/13) ab. Begründung: Häufiges übermäßiges Bellen, insbesondere in Ruhezeiten wie zur Mittags- und Nachtzeit, stellt als erhebliche Belästigung der Nachbarschaft eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 117 Abs. 1 dar. Auf einen Nachweis zur Dezibelstärke komme es dabei nicht an. Das OVG lehnte den Rechtsschutz ab, da die Richter die Klage nach Prüfung der Sach- und Rechtslage für aussichtslos hielten. Quelle: Land&Forst, OVG Lüneburg


„Rex, komm fressen!“

AUTOMATISCHER FUTTERNAPF – UND DIE SPANNUNG STEIGT!
Nichts ist langweiliger für einen Beutejäger als ein stets gefüllter Futternapf. Aber was bleibt einem übrig, wenn der Liebling allein im Haus und Garten bleiben soll? Auch, wenn Rex die viel zu große Tagesration auf einmal wegfrisst. Schon für ein paar Stunden lohnt sich die Anschaffung des automatischen Napfes. Ein eingebautes Mikrofon und Lautsprecher können den Hund rufen und animieren. Programmierbar bis zu 24 Stunden mit drei Futterkammern von Bonetti oder Pet-safe Futterautomat mit Zeitschaltuhr für fünf Mahlzeiten. Auch für Frischwasser gibt es Lösungen wie z. B. nachlaufende Wassernäpfe und Trinkbrunnen. Auch die Katze freut sich über Abwechslung, wenn es raschelt im Futternapf, als käme eine Maus heraus. Das Angebot von diversen Herstellern im Fachhandel ist groß.


Fotos: © ShutterstockAktueller Fall von Hämorrhagischer Septikämie

PASTEURELLOSE BEI RIND UND WILD
Die sogenannte Wild- und Rinderseuche ist in Deutschland sehr selten geworden und daher aus der Meldepflicht gefallen. Anfang Oktober letzten Jahres sind im Landkreis Dahme-Spreewald sechs Rinder an Pasteurellose eingegangen. Im Landkreis Uelzen wurde ein erkranktes Wildschwein gefunden.
Auch wenn die Seuche für den Menschen ungefährlich ist, ist Grund zur Sorge gegeben, denn die Dunkelziffer ist unbekannt. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) kann die Gefahr noch nicht einschätzen. In einem landesweiten Rundschreiben an Jäger fordert das Institut zu verstärkter Hygiene im Umgang mit Wildtieren auf und bittet um das Einsenden von Proben verdächtiger Tiere. Neben Wild sind auch freilebende Mutterkuhherden wie Hobby-Zuchtrinder (z. B. Longhornes) gefährdet.
Erkrankte Tiere leiden an blutigem Durchfall, Atemnot und hohem Fieber. Bei Verdachtsfällen sollen unbedingt das zuständige Veterinärsamt und der örtliche Jäger informiert werden.


NEWS & WISSENSWERTES wird für Sie zusammengestellt von der Präsidentin des VDT, THP Monika Heike Schmalstieg

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