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Umgang mit Wildtieren: Was zu beachten ist

Umgang mit WildtierenMein Hund wildert nicht

Vom 1. April bis zum 15. Juli ist Brut- und Setzzeit, eine Zeit, in der Wildtiere ihre Jungen großziehen. Verantwortungsbewusste Hundehalter werden in dieser Zeit auch innerorts an Grünflächen, Wiesen und Wäldern ihre Hunde an die Leine nehmen und besondere Vorsicht walten lassen. Leider gibt es immer noch Menschen, die überzeugt sind, dass der eigene Hund niemals jagen würde oder, sollte er jagen, er das gejagte Tier nie erwischt. Was diese Hundbesitzer leider nicht wissen, ist, dass das bloße Hetzen schon häufig tödliche Folgen für das Wildtier (sehr häufig sind dies Rehe) hat. Gehetzte oder anders gestresste Wildtiere neigen zu „Capture Myopathy“: Durch Stress, aber auch Überanstrengung und Überhitzung werden Muskeln, besonders der Hintergliedmaße, geschädigt. Der Tod tritt bei der perakuten Form innerhalb weniger Minuten bis Stunden durch Kreislaufkollaps/Herzversagen ein. Es gibt andere Formen, die mit Muskelabriss einhergehen. Besonders häufig betroffen ist hier der Musculus gastrocnemius. Aber auch Myoglobinurie und daraus folgendes Nierenversagen tritt auf. Bei diesen Formen tritt der Tod innerhalb von 24 bis 48 Stunden ein. In manchen Fällen kommt es zum Herz-/Nierenversagen erst eine Woche bis einen Monat später. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Tier in dieser Zeit ständig unter enormen Schmerzen infolge des Absterbens der Muskeln leidet. Eine Therapie ist schwierig, wenn Symptome bereits aufgetreten sind, in der Regel auch nicht mehr möglich. Bekannt ist diese schreckliche Reaktion vor allem in der Zoowelt, denn schon der einfache Akt des raschen Gefangenwerdens ohne Hetzjagd, um in ein anderes Gehege umgesiedelt zu werden, reicht mitunter aus, um eine Capture Myopathy auszulösen.

Wildern von Hunden ist kein KavaliersdeliktJeder Hundehalter, aber genauso jeder Spaziergänger ohne Hund sollte sich bewusst sein, dass jegliche Form des Aufscheuchens von Wild diese gravierenden Folgen für unsere Wildtiere haben kann. Es ist auch wichtig zu bedenken, dass man in der Regel nicht der einzige Mensch ist, der dort spazieren geht, und somit ein Tier nicht bloß einmal am Tag gestört wird, sondern häufig viele Male am Tag.
Wer einmal in die Augen eines auf diese Weise sterbenden Rehs geblickt hat, wird die Leine für seinen Hund nie wieder vergessen und das Wildern nicht mehr als Kavaliersdelikt abtun.

Was ist zu tun, wenn man ein verletztes Wildtier findet, das dem Jagdrecht unterliegt (Rehe, Hasen, Wildschweine etc.)?

Jegliche Form des Aufscheuchens von Wild kann gravierend negative Folgen für die Wildtiere habenGrundsätzlich muss bei jedem verunfallten, jagdbaren Wildtier, das dem Jagdrecht in Deutschland unterliegt, der zuständige Jagdpächter oder Revierförster (nicht irgendein Jäger!) verständigt und involviert werden, da dieser juristisch das Eigentumsrecht an den Tieren besitzt. Alles andere ist strafbare Wilderei! Ausschließlich dieser Jagdpächter/ Revierförster entscheidet letzten Endes über das Tier. Bei schwer verletzten Tieren kann eine Nottötung auch durch die Polizei oder einen anderen Jäger vorgenommen werden, bzw. geeignete Personen können/müssen diese fachgerecht vornehmen. Stimmt der Jagdpächter einer Therapie zu, kann das Tier mitgenommen und versorgt werden. In Notfällen kann eine Güterabwägung vorgenommen werden, die ggf. zugunsten einer Notversorgung entschieden werden kann. Im Nachgang muss der Jagdpächter oder Förster dennoch involviert werden.
Bei ausgewachsenen Wildtieren mit ihrer großen Fluchtdistanz ist zudem zu beachten, dass die Annäherung des Menschen für sie mit äußerst hohem Stress, akuter Todesangst und somit extremem Leiden verbunden ist, wenn sie durch Verletzung oder Krankheit fluchtunfähig sind. Gleiches gilt also für mögliche therapeutische Maßnahmen. Kann ein adultes Wildtier mit Jagdzeit (z. B. Fuchs, Reh, Wildschwein, Feldhase) nicht innerhalb kürzester Zeit (ein bis zwei Tage) in möglichst stressarmer Umgebung soweit wieder hergestellt werden, dass es mit guter Prognose wieder ausgewildert werden kann, sollte kein Therapieversuch erfolgen. Aus Tierschutzgründen und ethischen Erwägungen ist dann die sofortige fachgerechte Tötung oder Euthanasie zu bevorzugen, um dem Tier unnötiges Leiden zu ersparen.


Nur verletzte oder kranke Jungtiere dürfen mit Einverständnis des Jagdpächters mitgenommen werden. Keinesfalls „vermeintlich“ verlassene Kitze mitnehmen!Besonderheit Jungtieraufzucht Rehkitze

Ein Mitnehmen von Jungtieren darf nur dann erfolgen, wenn das Kitz offensichtlich verletzt oder krank ist und vor allem auch erst dann, wenn der zuständige Jagdpächter informiert wurde und einverstanden ist! Rehkitze sind Platzhocker. Sie werden allein zurückgelassen, bis sie ca. sechs Wochen alt sind. Allerdings kehrt die Mutter mehrmals täglich zurück, um das Kitz zu säugen. Erst mit ungefähr sechs Wochen sind sie kräftig genug, der Mutter den ganzen Tag über zu folgen. Tiere wildlebender Arten, die in menschlicher Obhut geboren oder in sehr jungem Alter vom Menschen versorgt wurden, können gehalten und gehandhabt werden, ohne zu leiden. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass bei Jungtieren, die ohne Kontakt zu Artgenossen aufwachsen, normalerweise eine Prägung auf den Menschen erfolgt. Solcherart fehlgeprägte Tiere sind aus ethologischen Gründen nicht mehr auswilderbar. Wehrhafte Arten(Rehböcke, große Greifvögel, männliche Wildschweine) sind in der Folge als potenziell gefährlich für den Menschen anzusehen, eine Fehlprägung ist also zu verhindern, indem der Kontakt (Sicht- und Körperkontakt) auf ein Minimum reduziert wird. Bei hochsozialen Tieren würde das allerdings zu tierschutzrelevanter Deprivation führen. All dies sollte bei der Frage in Erwägung gezogen werden, ob ein Jungtier überhaupt handaufgezogen werden sollte. Inwieweit ein handaufgezogenes Jungtier in eine Gruppe von Artgenossen eingegliedert werden kann, ist abhängig von vielen Faktoren, u. a. von der Prägung (Prägung auf den Menschen als Artgenossen, irreversibel) und der Zahmheit (drastisch herabgesetzte Fluchttendenz und -Distanz, sogenanntes Nachfolgen, Mensch als Freund und Futterlieferant, reversibel). Grundsätzlich ist es besser, mehrere Jungtiere der selben oder zumindest verwandter Arten miteinander aufzuziehen. Ein männliches Rehkitz darf unter gar keinen Umständen allein aufgezogen werden. Hierbei findet unweigerlich eine sexuelle Prägung auf die Zieheltern statt, was nach Erreichen der Geschlechtsreife dazu führt, dass der Rehbock sein Revier gegen eindringende Menschen verteidigt, wie es ein normal geprägter Rehbock mit anderen Rehböcken handhaben würde. Hierbei kam es schon zu schweren Unfällen mit erheblichen Verletzungen und Todesfällen.

Das Wiederauswildern von handaufgezogenen Wildschweinen ist nicht möglichBei Wildschweinkeilern besteht dieses Problem ebenfalls. Das Wiederauswildern von handaufgezogenen Wildschweinen ist ohnehin gar nicht möglich, da sie aufgrund ihrer hohen sozialen Intelligenz die Vertrautheit gegenüber dem Menschen nicht mehr ablegen. Des Weiteren ist es auch dem Gesetz nach verboten (§ 28 BJagdG: „Das Aussetzen von Schwarzwild und Wildkaninchen ist verboten“). Bei zu zahmen Wildtieren besteht zudem die Gefahr, dass sie für tollwütig gehalten und in Folge geschossen werden (siehe hierzu auch Florian Brandes, „Findeltiere aufziehen und auswildern“, Ulmer Verlag).
Für Rehkitze ist die Soft-Release (Öffnen des Geheges, sodass die Tiere sich aussuchen können, ob sie hinaus wollen oder nicht und Weiterfüttern im Gehege noch mindestens drei Wochen lang) Methode und Mittel der Wahl für die Wiederauswilderung. Das einfache „Aussetzen“ eines handaufgezogenen Tieres einer wildlebenden Art in die freie Wildbahn ist nach dem Tierschutzgesetz verboten (§ 3.3 & 4 TSchG)! Solch ein Tier, das nie lernen konnte, wie es alleine in der Natur zurechtkommen soll, ist auch nicht in der Lage zu überleben.
Will man Wildtiere sinnvoll aufziehen oder gesund pflegen, benötigt man eine echte Wildtierstation mit entsprechenden Gehegen und Stallungen. Auch sind klare Richtlinien vonnöten, die die Grenzen von Tierschutz und Artenschutz benennen und klar regeln, wo diese beiden Gebiete Hand in Hand gehen und wo Grenzen zu ziehen sind. Wichtig sind die Kenntnisse geltenden Rechts ebenso wie die Sachkunde darüber, was die Bedürfnisse und das Verhalten der Tiere betrifft.

Artgerechtigkeit und Tiergerechtigkeit haben an erster Stelle zu stehen, nicht menschliches Fürsorgebedürfnis! Ist all dies nicht möglich, sollte man von der Aufnahme, Unterbringung und „Pflege“ von Wildtieren absehen.


Isabel Grefen Isabel Grefen
Tierärztin, Weiterbildung zur Fachtierärztin für Reptilien,
Ehrenamtlich in der Auffangstation für Reptilien e. V. in München

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Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Tierernährungsberatung
  • Reptilienmedizin
  • Wildtiere
  • Verhalten
  • Tierschutz

Fotos: Shutterstock

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