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News + Wissenswertes

Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg

201706 News1RECHT & GESETZ
EQUIDENPASS-VERORDNUNG (EU)

IST  ES  PFLICHT,  DEN  EQUIDENPASS  IMMER MITZUFÜHREN? 
UND GIBT ES  AUSNAHMEN?

Der Equidenpass muss den Einhufer ständig begleiten. Ein Stallbetreiber darf z.B. einen Einhufer in seinem Betrieb nur dann aufnehmen, wenn der Equidenpass vorgelegt wurde.

Ausnahmen für das Mitführen eines Equidenpasses gibt es lediglich in folgenden Fällen: 

  • Wenn ein Einhufer im Stall oder auf der Weide gehalten wird und der Equidenpass unverzüglich vorgelegt werden kann. 
  • Bei Fohlen, die noch beim Muttertier laufen. 
  • Wenn im Rahmen eines Lehrganges oder Wettkampfes der Veranstaltungsort verlassen wird (z.B. bei einer Vielseitigkeit). 
  • In Notsituationen (z.B. wenn ein Einhufer wegen einer Kolik schnell in eine tierärztliche Klinik gebracht werden muss).

WAS IST DIE UELN? 

  • UELN steht für die Universal Equine Life Number‟ (Internationale Lebensnummer des Einhufers). 
  • Die UELN ist eine 15-stellige Nummer und besteht aus zwei Teilen. 
  • Der erste Teil mit 6 Ziffern steht für 3 Nummern (Zahlen) des Landes der Datenbank, in dem das Fohlen zur Geburt registriert wird (ISO-Norm 3166, also „276“ für Deutschland), und 3 Nummern (Zahlen) als Code für die Datenbank, in dem der Einhufer zur Geburt registriert wird. 
  • Der zweite Teil mit 9 Ziffern kann, muss aber nicht alphanumerisch (Zahlen und Buchstaben) angeordnet sein und steht für die individuelle Nummer eines Einhufers im Zuchtbuch eines Verbandes zum Zeitpunkt der Geburt. 
  • Hieraus ergibt sich, dass die UELN nicht identisch mit dem Transpondercode ist! Aus tierseuchenrechtlicher Sicht ist alleine der Transpondercode entscheidend. Eine Zuordnung des Transpondercodes zur UELN ist jedoch in jedem Fall sicherzustellen.

Weitere Fragen und Antworten, auch zu Kennzeichnung und Identifizierung von Einhufern, finden Sie auf www.bmel.de


201706 News2SEMINARGUTSCHEIN IM WERT VON 30 € SICHERN
VDT-MITGLIEDER WERBEN FÖRDERMITGLIEDER

 

201706 News3Tierbesitzer  und/oder  Tierliebhaber,  die  sich  mit  uns  für  das  Wohl  von  Tieren  engagieren  möchten,  sind  herzlich  willkommen. Für einen auf 45 € reduzierten Jahresbeitrag (3,75 € im Monat) können auch Tierfreunde und Tierhalter als fördernde Mitglieder ohne therapeutischen Hintergrund dem VDT beitreten.  Sie erhalten das Verbandsmagazin „Mein Tierheilpraktiker“ sowie  das  „Paracelsus“-Magazin  jeweils  sechmal  im Jahr  kostenfrei.  Der  Besuch auf den VDT-Tierheilpraktiker-Kongressen und den Paracelsus Symposien ist für Sie in den Vorträgen gebührenfrei, die Workshops sind ermäßigt. In Höhe des Mitgliedsbeitrages wird Ihnen ein jährlicher Seminargutschein ausgestellt, der bei den Paracelsus Schulen bei Buchung von Seminaren angerechnet werden kann.
Für jedes neue Mitglied erhält der Empfehler einen Seminargutschein für Tierseminare im Wert von 30 € bei Paracelsus  oder der VDT-Akademie Gut Rosenbraken.


DIE BGW INFORMIERT
PLÄNE FÜR SAUBERKEIT UND HÄNDESCHUTZ

Erneuert und in leichter Sprache. Gerade im Zusammenleben und Hantieren mit Tieren ist Hygiene unablässig. Die Materialien finden Sie auf: www.bgw-online.de/goto/leichte-sprache

201706 News4


201706 News5NEUES VIDEO FÜR WERKSTÄTTEN ONLINE
NILS ERKLÄRT DEN BRANDSCHUTZ

201706 News6Der ca. 5-minütige Videoclip mit der Zeichentrickfigur Nils eignet sich als Einweisung  in Betrieben, wobei der Humor nicht zu kurz kommt und das Wesentliche besprochen  wird, u. a.: Wie entsteht ein Brand? Was ist das Wichtigste? Welche Regeln sollen alle im Betrieb kennen?
Direkt zum Film: www.bgw-online.de/nils-brandschutz


201706 News7TERMIN BEACHTEN
VDT 90 € WERTGUTSCHEIN MIT ABLAUF 31.12.2017

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Fotos: © laage – Fotolia, benchart – stock.adobe.com, BGW-online, VRD – stock.adobe.com

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