News + Wissenswertes
Zusammengestellt von THP Monika Heike Schmalstieg
ARBEITSKREISSITZUNGEN FÜR TIERHEILPRAKTIKER/INNEN
Zum Erfahrungsaustausch, Besprechen von Fallbeispielen und zur Vorstellung von Themen wie Homöopathie, alternativen Heilverfahren, Existenzgründung und Praxisgemeinschaft veranstaltet der Verband Deutscher Tierheilpraktiker e.V. Arbeitskreissitzungen für Tierheilpraktiker auf Gut Rosenbraken.
Nutzen Sie die Gelegenheit, bringen Sie sich und Ihre Erfahrung ein und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zum Berufsbild des Tierheilpraktikers.
Neben dem Veranstaltungsort Gut Rosenbraken können Arbeitskreissitzungen bundesweit durchgeführt werden, die Räumlichkeiten der Paracelsus Schulen dürfen dazu genutzt werden.
Die nächste Arbeitskreissitzung findet am 7. Januar 2016 von 18:30 bis 21:00 Uhr statt.
Themen
- Vorsätze fürs neue Jahr
- Selbstaufstellung als Geschäftsfrau/mann und
- Existenzgründung als Tierheilpraktiker/in
Weitere Termine auf www.tierheilpraktiker.de
Anfragen für Arbeitskreissitzungen richten Sie bitte an:
Brandschutz
LEBENSRETTER AN DER DECKE
Rauchmelder schlagen schon bei kleinsten Mengen von Rauchpartikeln Alarm. Wenn Menschen bei einem Feuer zu Schaden kommen, dann meist im Schlaf. Es sei denn, ein Hund hat sie wachgebellt. Doch nicht alle Tierhalter sind Hundebesitzer. Kaninchen oder Katzen leiden eher still und leise. Daher sind Rauchmelder durchaus sinnvoll und ab 2017 in jeder Wohnung Pflicht. Wohnungseigentümer können die Anschaffungskosten und die Kosten der Installation auf die Miete umlegen. Zwar wird derzeit der Besitz von Rauchmeldern noch nicht kontrolliert, doch drohen hohe Bußen, wenn jemand durch Feuer oder Rauch zu Schaden kommt und keine Rauchmelder vorhanden sind.
Übrigens müssen Rauchmelder immer an der Decke befestigt werden, denn dort sammelt sich der meiste Rauch.
Gerichtsurteil
CANADIEN SPHINX ALS QUALZUCHT BEURTEILT
Die Nacktkatzenrasse Canadien Sphinx fällt nach dem Urteil der Richter des Verwaltungsgerichtes Berlin unter den Qualzuchtparagrafen. Mit diesem Urteil wurde nun einer Züchterin die Zucht untersagt und die Züchterin sogar mit der Auflage versehen, den Zuchtkater kastrieren zu lassen.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 23.11.2015 – VG 24 K 202.14
Immer häufiger in Gärten oder Parks zu sehen
EICHHÖRNCHEN
Von Natur aus eher scheu, meiden sie Menschen, und doch haben sie gemerkt, dass es sich auch in der Nähe von ihnen gut leben lässt. Dafür brauchen sie aber v. a. viele Bäume. Und diese finden sie in unseren Gärten und Parks mehr als genug. Meist ist es dort sogar sicherer als draußen im Wald, da die Feinde der Eichhörnchen, z. B. Habichte oder Sperber, nicht so nah an die Wohnorte kommen.
Eichhörnchen sind ziemlich verfressen: Etwa fünf Stunden am Tag knabbern sie Nüsse, Eicheln, Bucheckern und Baumrinde. Vor allem die Männchen müssen möglichst schnell an Gewicht zulegen, um für Kämpfe gegen ihre Rivalen gerüstet zu sein. Wer schwerer ist, ist auch kräftiger – und der Kräftigste gewinnt die Kämpfe.
Was Eichhörnchen nicht fressen, vergraben sie bis zu 30 cm tief im Boden. Neben Vogelfutter, das sie gerne direkt im Vogelhäuschen vertilgen, machen sie auch vor Vögeln nicht halt, sofern sie einen erhaschen.
Auch wenn es noch so verlockend scheint, ein kleines, zahmes Eichhörnchen zu füttern, zu streicheln und als Haustier zu halten, für Eichhörnchen wäre es auf Dauer eine Qual, in einem Käfig eingesperrt leben zu müssen. Denn Eichhörnchen sind Wildtiere und das Schönste für sie sind hohe Bäume, in denen sie von Ast zu Ast springen können und auf denen sie sich sicher und geborgen fühlen.
Es gibt einige tierliebe Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Eichhörnchen in Not zu helfen. Oft handelt es sich hier um Eichhörnchen, die viel zu klein aus dem Nest gefallen sind oder sich verletzt haben. Zu Hause bei ihren „Rettern“ werden die kleinen Nager dann bis zur Auswilderung gepflegt. Dort werden sie gefüttert und aufgepäppelt und leben einige Wochen in Käfigen und Volieren. Aber nur, bis sie groß genug, gesund und stark sind, um wieder in die freie Natur entlassen zu werden.
Doch Vorsicht: Wildtiere sind in ihrer Aufzucht sehr anspruchsvoll und empfindlich. Deshalb sollte man deren Pflege Profis überlassen. Wenden Sie sich daher bei Fund eines jungen oder verletzten Eichhörnchens an www.eichhoernchen-notruf.com
BMEL informiert
VERSANDHANDEL VON TIERARZNEIMITTELN
Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sind im Tierarzneimittelgesetz (AMG) zu finden. Die Regelungen betreffen insbesondere den Versandhandel mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind. Sie richten sich an Apotheken, Tierärzte und Tierhalter.
Die wichtigsten Inhalte:
- Öffnung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, zugelassen sind.
- Tierhalter dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Tieren nur anwenden, soweit die Arzneimittel vom Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei dem sich die Tiere in Behandlung befinden.
- Verbot der Verabreichung von bestimmten verbotenen oder nicht gelisteten pharmakologisch wirksamen Stoffen an Lebensmittel liefernde Tiere.
Diese Regelungen sind im 15. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 25.5.2011 neu aufgenommen worden. Es ist im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 30.5.2011, S. 946 verkündet worden und am 31.5.2011 in Kraft getreten.
Hinweise an Tierhalter in Bezug auf den Versand mit Tierarzneimitteln
Die Abgabekategorie eines Arzneimittels (apothekenpflichtig, verschreibungspflichtig) ist der Verpackung oder der Packungsbeilage zu entnehmen. Frei verkäufliche Tierarzneimittel dürfen wie bisher im Einzelhandel, in Apotheken oder beim Tierarzt erworben werden. Apothekenpflichtige, einschließlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren bestimmt sind, dürfen nicht im Wege des Versandes durch eine Apotheke erworben werden. Apothekenpflichtige, einschließlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die ausschließlich zur Anwendung bei Tieren zugelassen sind, die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen (z. B. Hund, Katze), dürfen im Wege des Versandes nur im über Apotheken mit einer behördlichen Erlaubnis für den Versandhandel erworben werden. Ob eine behördliche Erlaubnis vorliegt, kann bei der jeweiligen Apotheke in Erfahrung gebracht oder einem beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information geführten Verzeichnis entnommen werden.
Aus dem Ausland dürfen die genannten Arzneimittel zurzeit allgemein nur per Versand bezogen werden, wenn sie aus Apotheken in den Ländern Vereinigtes Königreich und Tschechien (nur nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) stammen.
Einem Tierhalter darf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel im Wege des Versandes nur dann abgegeben werden, wenn der Apotheke ein entsprechendes Rezept vorliegt. Ein im Wege des Versandes erworbenes, verschreibungspflichtiges Tierarzneimittel darf vom Tierhalter nur angewendet werden, soweit dieses von einem Tierarzt verschrieben worden ist, bei dem sich das Tier in Behandlung befindet. Daraus ist abzuleiten, dass ein Tierhalter bei der Bestellung eines Arzneimittels in einer Versandapotheke das Rezept seines behandelnden Tierarztes beifügen muss. Diese Bestimmungen gelten für Tierhalter und andere Personen, die nicht Tierärzte oder Tierheilpraktiker sind.
TIERSCHUTZWIDRIGE KÄFIGHALTUNG WIRD BEENDET
Legehennen-Leid trotzdem noch bis 2025
Die tierschutzwidrige Käfighaltung von Legehennen in Deutschland wird nun endgültig beendet. Seit dem 2. Oktober 2015 werden neue Ställe zur Käfighaltung nicht mehr genehmigt. Bestehende müssen bis Ende 2025 abgeschafft werden. Noch ein langer Weg für die Hühner, die jetzt noch hinter Gitter sitzen. Da hilft nur der Griff zum Ei aus Bio- oder Freilandhaltung, damit die Legebatterien mangels Absatz schon eher leer stehen.
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