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Aktuelles

Am 16. November 2022 verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Beschluss des ersten Senats vom 29. September2022 zum Tierärztevorbehalt.

Bundesverfassungsgericht ( BVerfG)  stärkt mit Ihrem Entscheidung zum TAMG  aus 09.2022 das Wohl der Tiere indem es die Anwendung der Humanhomöopathie durch den Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzern*innen wieder erlaubt.

Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige  und zugleich registrierte Homöopatische Mittel am nicht lebensmittelfiefernden Tier wieder von Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen  eingesetzt werden.

Link zum Beschluss:

 Bundesverfassungsgericht - Entscheidungen - Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren ist verfassungswidrig

 

Die Homöopathie wird in der Tierheilkunde fast ebenso lange angewendet wie in der Humanmedizin. Für Samuel Hahnemann war die verblüffende Wirkung mit seiner neuen Therapiemethode bei Tieren  das beste Argument gegen die Placebotheorie der Verfechter der Schulmedizin.

Gerade in der heutigen Zeit, wird um den Antibiotika Einsatz bei Tieren zu senken, auf bewährte Mittel wie die Homöopathie zurückgegriffen.

 Daher freuen wir uns sehr  Ihnen ab dem 25. Januar 2023  eine

ONLINE FACHAUSBILDUNG HOMÖOPATHIE IN DER TIERHEILKUNDE anbieten zu dürfen!

Sie können bei direkter  Buchung  noch  den Wertgutschein 2022  zu entsprechend Ihrem Mitgliedsbeitrag in Höhe von 90 € für Mitglieder einzulösen. Sie haben auch die Möglichkeit, ihn für alle Seminare der Paracelsus Schulen einzulösen und so bis 20% der Seminargebühr zu sparen – maximal bis zur Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags!Hier für Sie der Link zur Info  der Fachausbildung und Anmeldung :

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