Am 16. November 2022 verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Beschluss des ersten Senats vom 29. September2022 zum Tierärztevorbehalt.
Bundesverfassungsgericht ( BVerfG) stärkt mit Ihrem Entscheidung zum TAMG aus 09.2022 das Wohl der Tiere indem es die Anwendung der Humanhomöopathie durch den Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzern*innen wieder erlaubt.
Demnach dürfen nicht verschreibungspflichtige und zugleich registrierte Homöopatische Mittel am nicht lebensmittelfiefernden Tier wieder von Tierheilpraktiker*innen und Tierbesitzer*innen eingesetzt werden.
Link zum Beschluss:
Die Homöopathie wird in der Tierheilkunde fast ebenso lange angewendet wie in der Humanmedizin. Für Samuel Hahnemann war die verblüffende Wirkung mit seiner neuen Therapiemethode bei Tieren das beste Argument gegen die Placebotheorie der Verfechter der Schulmedizin.
Gerade in der heutigen Zeit, wird um den Antibiotika Einsatz bei Tieren zu senken, auf bewährte Mittel wie die Homöopathie zurückgegriffen.
Daher freuen wir uns sehr Ihnen ab dem 25. Januar 2023 eine
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